Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Mit Blick darauf, dass diese Form der Öffentlichkeitsarbeit in letzter Zeit in Kritik geraten ist, will das Gericht seine Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anwenden.
Umstrittene Praxis vorläufig bis Ende September eingestellt
Die Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt. Im Hinblick auf die "in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds" überdenkt das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Heldt/Klatt, Die Privilegierung der Justizpressekonferenz durch das Bundesverfassungsgericht, NVwZ 2021, 684
- Thomas/Müller-Neuhof, Benachteiligt das Bundesverfassungsgericht Journalisten?, NJ 2020, 536