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Bundeskabinett will Pass- und Ausweiswesen modernisieren

BMI
Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch den Ent­wurf eines Ge­set­zes zur Mo­der­ni­sie­rung des Pass-, des Aus­weis- und des aus­län­der­recht­li­chen Do­ku­men­ten­we­sens be­schlos­sen. Die Di­gi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren soll so­wohl Bür­gern als auch den zu­stän­di­gen Be­hör­den zu­gu­te kom­men, teil­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um mit. Not­wen­di­ge Be­hör­den­gän­ge wür­den auf ein Mi­ni­mum re­du­ziert, das Um­mel­den nach einem Umzug ver­ein­facht und Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen be­schleu­nigt.

Datenzugriff ohne Zeitverzug nach Umzug

Bei einem Umzug der Inhaberin oder des Inhabers eines Passes, Personalausweises oder einer eID-Karte würden die Kommunikationswege zwischen den Behörden verbessert, so das Ministerium. Die neu zuständige Behörde soll ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen können.

Pässe sollen zugeschickt werden können

Damit Bürgerinnen und Bürger beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel künftig nicht mehr auf dem Bürgeramt abholen müssen, sondern zugeschickt bekommen können, sollen nach den Plänen des Kabinetts die jeweiligen Verordnungen angepasst werden. Das Gesetz schaffe die hierzu notwendigen Grundlagen.

Nutzung des Online-Ausweises schon mit 13

Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises soll von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden, damit Jugendliche eine sichere Möglichkeit erhalten, für sie zugängliche Plattformen und soziale Medien zu nutzen. Künftig sollen alle Antragstellerinnen und Antragsteller elektronische Aufenthaltstitel erhalten und damit den Online-Ausweis nutzen können.

Erleichterungen für Sicherheitsbehörden

Die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll nach dem Gesetzentwurf erleichtert werden, unter anderem indem die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den Abruf des Fotos für Sicherheitsbehörden zu jeder Zeit zu ermöglichen.

Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch im Ausland

Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, werde ein neuer Passversagungsgrund für Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder die Passbewerberin im Ausland Sexualstraftaten begehen wird. In diesen Fällen sollen passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können.

Künftig kein Kinderreisepass mehr

Der ein Jahr gültige Kinderreisepass soll abgeschafft werden, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab dem 01.01.2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können. Das ist auch heute schon möglich und hat den Vorteil, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der zwölf Monate gültige Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich bringt.

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