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Stiftung übernimmt Unabhängige Patientenberatung

Redaktion beck-aktuell
Die Un­ab­hän­gi­ge Pa­ti­en­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD) soll ab 2024 als Stif­tung bür­ger­li­chen Rechts or­ga­ni­siert wer­den. Der Bun­des­tag hat letz­te Woche mit den Stim­men der Am­pel­par­tei­en einen ent­spre­chen­den Re­gie­rungs­ent­wurf ge­bil­ligt. Ziel sei, die UPD in eine dau­er­haf­te, staats­fer­ne und un­ab­hän­gi­ge Struk­tur zu über­füh­ren. Pa­ti­en­ten­ver­tre­ter kri­ti­sie­ren hin­ge­gen eine zu star­ke Ein­fluss­mög­lich­keit der Kran­ken­kas­sen.

Ziel: Unabhängigkeit, Staatsferne und Dauerhaftigkeit der Informationsstruktur

Aufgabe der Stiftung ist laut Regierungsentwurf die Sicherstellung einer unabhängigen, qualitätsgesicherten und kostenfreien Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Neben einem zentral organisierten digitalen und telefonischen Informations- und Beratungsangebot soll die Stiftung auch regional beraten und bundesweit Informations- und Beratungsangebote vorhalten. Patientenvertreter und Verbraucherschützer begrüßten das Vorhaben grundsätzlich. So schreibt der Sozialverband Deutschland e.V., dass verloren gegangenes Vertrauen bei den Patientinnen und Patienten nur durch einen substanziellen Neustart der Patientenberatung wiedergewonnen werden könne.

Stiftungsrat unter Vorstand eines GKV-Vertreters

Organe der Stiftung sollen der Stiftungsrat, der Stiftungsvorstand und der wissenschaftliche Beirat sein. Der Stiftungsrat soll 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen, zwei Vertreter der GKV sowie weitere Vertreter aus der Bundesregierung, dem Parlament und bei Fortsetzung der freiwilligen finanziellen Beteiligung auch aus der PKV. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Der Stiftungsvorstand soll aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern und der wissenschaftliche Beirat aus sechs unabhängigen Sachverständigen bestehen, die bei grundsätzlichen Fragen beraten.

Finanzierung maßgeblich durch die Krankenkassen

Finanzierung, Organisation und Ausgestaltung der neuen UPD-Stiftung stießen jedoch auf Kritik sowohl von Expertinnen und Experten als auch von der Opposition. Insbesondere eine zu starke Einflussnahme und Kontrolle der Krankenkassen beziehungsweise eine zu geringe Einbindung der Patientenvertretungen wurde bemängelt. Laut Gesetzentwurf soll die Stiftung nämlich durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errichtet und maßgeblich durch die Krankenkassen finanziert werden. Der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung ab 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen, wobei der freiwillige Anteil der PKV bei 7% liegen soll.

(Zu) starker Einfluss der Krankenkassen?

Linda Heitmann (Grüne) verteidigte die gewählte Finanzierung durch GKV und PKV. Nur so könne die UPD vor Krisen und Sparbemühungen im Haushalt bewahrt werden, erklärte sie laut der Bundestagszeitung "Das Parlament". Diese Finanzierung bringe mehr Verlässlichkeit. Demgegenüber habe Hubert Hüppe (CDU) der Regierung vorgeworfen, der GKV nur aus Angst vor einer Klage wegen vermeintlich zu geringer Einflussmöglichkeiten und verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das Gesetz einen Sitz mehr im Stiftungsrat zugestanden und ein Vetorecht in Haushaltsfragen eingeräumt zu haben. Kathrin Vogler (Linke) sagte laut "Das Parlament", es sei zwar gut, dass die "unselige Privatisierung" der UPD unter dem damaligen Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann (CDU) rückgängig gemacht werde, was jedoch fehle, sei eine starke Patientenbeteiligung in den Stiftungsgremien.

vzbv: "Kein guter Tag für Patienten"

Auch Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), sieht in dem starken Einfluss der Krankenkassen eine schwere Hypothek für den Neustart der UPD-Stiftung. Die Bundesregierung verpasse die Chance, die UPD wirklich unabhängig und patientennah aufzustellen. Es sei unverständlich, dass die Patientenorganisationen bei der Neuausrichtung der Beratungsstrukturen nicht eingebunden werden. Der GKV- Spitzenverband werde künftig in der Lage sein, wichtige Entscheidungen zur Finanzierung der Stiftung zu blockieren und in seinem Sinne zu beeinflussen. Ein inhaltlicher Einfluss auf die UPD-Stiftung und deren Beratungstätigkeit sei nicht auszuschließen. Damit zahle die Ampel-Koalition einen hohen Preis dafür, den Krankenkassen die Rolle des Geldgebers und Stifters zu übertragen.

Patientenorganisationen hatten für Steuerfinanzierung plädiert

Die Patientenorganisationen hatten sich zuvor in ihren Stellungsnahmen und bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf für eine Steuerfinanzierung der UPD ausgesprochen. So schrieb die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), dass eine Finanzierung durch die Krankenkassen die Unabhängigkeit der UPD gefährde und verfassungsrechtlich bedenklich sei. Sie plädierte dafür, die UPD zur Sicherstellung einer finanziellen wie organisatorischen Unabhängigkeit vom Bund zu errichten und aus Zuschüssen des Bundes zu finanzieren. Alternativ könne der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Stiftungsgründung beauftragen.

Alternativ Finanzierung direkt aus dem Gesundheitsfonds denkbar

Der Verein "Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V." (DAG SHG) hatte den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv bewertet und gelobt, dass mit dem Gesetzentwurf der Versuch unternommen wird, die inhaltliche Einflussnahme der Krankenkassen möglichst gering zu halten. Da es sich bei der unabhängigen Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele, wäre die Finanzierung der UPD über Steuern deshalb vorzuziehen gewesen, sei aber offensichtlich aktuell politisch nicht realisierbar. Zu prüfen gewesen wäre aus Sicht der DAG SHG aber eine Finanzierung der geplanten Stiftung direkt aus dem Gesundheitsfonds.

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