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Experten fordern Nachbesserungen bei geplanter Digitalisierung der Bauleitplanung

Bundestag
Der Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Di­gi­ta­li­sie­rung und Be­schleu­ni­gung von Bau­leit­plan­ver­fah­ren hat bei Sach­ver­stän­di­gen in einer An­hö­rung im Bau­aus­schuss des Bun­des­tags im We­sent­li­chen ein po­si­ti­ves Echo her­vor­ge­ru­fen. Al­ler­dings kri­ti­sier­ten sie das Feh­len all­ge­mein gül­ti­ger di­gi­ta­ler Stan­dards und äu­ßer­ten zum Teil Be­den­ken gegen die ge­plan­te Ver­kür­zung der Fris­ten zur Ge­neh­mi­gung be­stimm­ter Bau­leit­plä­ne.

Entwurf: Digitalisierung und Fristverkürzung

Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens will die Regierung das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Geplant ist laut Entwurf, das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden einzuführen. In bestimmten Fällen soll eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben können. Die Bauleitplanverfahren sollen auch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Allgemein gültige digitale Standards gefordert

Laut parlamentarischem Pressedienst stieß der Entwurf bei den Sachverständigen im Wesentlichen auf positive Resonanz. Allerdings hätten sie auch Änderungen und Ergänzungen gefordert. Man müsse sich noch um die Einführung von Standards der Digitalisierung kümmern, so Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Allgemein gültige digitale Standards, maschinenlesbare Austauschformate, fehlten, um die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern, moniert auch Tine Fuchs vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA). Wichtig sei zu erfahren, "an welcher Stelle das Verfahren steht". Kai-Uwe Krause vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Hamburg forderte gesetzliche Rahmenbedingungen zur Digitalisierung des Planaufstellungsverfahrens. Die Formate seien nicht kompatibel. Es gehe darum, digitale Prozessketten zu etablieren, darin bestünde die "eigentliche Beschleunigung". Ziel müsse es seiner Ansicht nach sein, eine deutschlandweite Vernetzung und eine niederschwellige Information auf der Basis von Standards anzubieten. Auch laut Moritz Maikämper von der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) spreche einiges spreche dafür, die Digitalisierung als Prozesskette zu denken. Den Bund sehe Maikämper in der Pflicht, die Standardsetzung sicherzustellen, auch um Kosten zu sparen. Rolf Lührs, Geschäftsführer der Demos E-Partizipation GmbH, die sich damit beschäftige, Tools für die digitale Planungsbeteiligung zur Verfügung zu stellen, habe dafür plädiert, den Datenaustauschstandard Xplanung weitreichend zu nutzen, um digitale Informationen zur Verfügung zu haben. Eine Überforderung der Kommunen habe er darin nicht gesehen.

(Vorübergehende) digitale und analoge Zweigleisigkeit gefordert

Der Sachverständige Stefan Sellschopp habe die Digitalisierung der Bauleitplanung zwar befürwortet, sich aber gegen eine Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung gewandt. Nicht jeder Bürger habe Internetzugang. Fehlende Akzeptanz führe zu Unzufriedenheit und "gefühlter Verschlechterung der Lebensumstände". Aus Sicht Maikämpfers sollte es weiterhin möglich sein, Stellungnahmen auch auf analogem Weg abzugeben. Zweigleisigkeit sei bis auf Weiteres notwendig, um die demokratische Teilhabe sicher zu gewährleisten. Benke meinte, für eine Übergangszeit könnten bewährte Verfahren wie Aushang oder Veröffentlichung im Amtsblatt noch wichtig sein, weil sonst die Gefahr bestünde, dass wichtige Planungen nicht oder zu spät bemerkt würden und eine zu späte Konfliktbewältigung die Folge wäre. Dies gelte aber nicht für die Träger öffentlicher Belange.

Teilweise Bedenken gegen geplante Fristverkürzung

Kritik gab es laut Pressedienst an der geplanten Fristverkürzung. Sellschopp habe sie als "eher kontraproduktiv" bewertet. Judith Nurmann, bodenpolitische Sprecherin des Vereins Architects for Future, teilte diese Ansicht, weil Genehmigungen vorsorglich versagt werden könnten, um eine "Genehmigungsfiktion" zu vermeiden. Auch aus Sicht von Marianna Roscher vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erhöht die pauschale Fristverkürzung die Fehleranfälligkeit der Verfahren. Es gehe um deren Qualität und Rechtssicherheit von Verfahren. Sie empfahl, zunächst neue Personalstellen zu schaffen und die Ausbildung zu stärken. Kay Ruge, Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Landkreistages, habe in der personellen Ausstattung ebenfalls den zentralen Baustein zur Prozessbeschleunigung gesehen. Auch Nurmann habe den Fachkräftemangel in den Behörden als "Sand im Getriebe" bezeichnet. Anne-Kathrin Tögel vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), deren Erwartungen der Gesetzentwurf nicht erfülle, habe die Verkürzung der Frist zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen positiv bewertet. Fuchs habe empfohlen, die Möglichkeit für Kommunen, Fristen aus wichtigem Grund verlängern zu können, zu streichen. Sie habe zudem dafür plädiert, die Vier-Wochen-Fristen für die Behördenbeteiligung und die Öffentlichkeitsbeteiligung parallel statt hintereinander ablaufen zu lassen, um dadurch Zeit zu gewinnen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online 

  • Schröer/Kümmel, Aktuelles zum öffentlichen Baurecht, NVwZ 2023, 30 

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