chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Nach Pandemie: Weniger Eilanträge ans BVerfG

beck-aktuell
Das Ab­klin­gen der Co­ro­na-Pan­de­mie macht sich auch beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt be­merk­bar: Vor allem die Zahl der ein­ge­reich­ten Eil­an­trä­ge ist zu­letzt wie­der deut­lich zu­rück­ge­gan­gen. Im Jahr 2022 gin­gen 209 ei­gen­stän­di­ge Eil­an­trä­ge in Karls­ru­he ein, wie aus dem ges­tern ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­be­richt des BVerfG her­vor­geht. 2021 waren es 237 und im ers­ten Co­ro­na-Jahr 2020 sogar 271 reine Eil­an­trä­ge ge­we­sen – ein his­to­ri­scher Höchst­stand. Un­ge­fähr jeder vier­te Eil­an­trag hatte da­mals mit den Grund­rechts­ein­schrän­kun­gen in der Pan­de­mie zu tun.

Auch weniger Verfassungsbeschwerden

Auch die Zahl der Verfassungsbeschwerden reduzierte sich merklich: von 5.059 im Jahr 2021 auf jetzt 4.670. 1.055 davon waren 2022 mit einem Eilantrag verbunden – im Jahr davor waren es noch 1.330 gewesen. Insgesamt gingen 4.934 neue Verfahren 2022 ein. Damit sank diese Zahl erstmals seit 2002 wieder unter die 5.000er-Marke. Der Spitzenwert war 2014 mit mehr als 6.800 Eingängen verzeichnet worden. Hier zählen zum Beispiel auch Wahlprüfungsbeschwerden oder Richtervorlagen mit. Verfassungsbeschwerde erheben kann jeder, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Aber nur wenige haben Erfolg: Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre waren es nach der Auswertung des Gerichts gerade einmal 1,69% aller Beschwerden.

Auch 2023 wieder wichtige Entscheidungen

Auch dieses Jahr stehen beim Ersten und Zweiten Senat wieder wichtige Entscheidungen an. Die insgesamt 16 Richterinnen und Richter haben sich vorgenommen, die Verfahren zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der Parteienfinanzierung, zur Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin und zum Anspruch der AfD-Bundestagsfraktion auf bestimmte Ausschussvorsitze zum Abschluss zu bringen. In weiteren Verfahren geht es etwa um die Legalität des Konsums von Cannabis, die verschärften Strafen für Kinderpornografie und die Frage, ob ein rechtskräftig freigesprochener Mordverdächtiger wegen neuer Beweise heute noch einmal vor Gericht gestellt werden kann.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerfG, Vorerst kein AfD-Ausschussvorsitz im Bundestag, BeckRS 2022, 14148
  • Lenz, Verfassungsprozessrecht statt Geld für die AfD-nahe Stiftung, NVwZ 2019, 1016

Aus dem Nachrichtenarchiv

  • Verfassungsbeschwerde gegen Wiederholung der Berlin-Wahl 2021 eingelegt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.2022, becklink 2025734
  • Vorerst kein AfD-Ausschussvorsitz im Bundestag, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.06.2022, becklink 2023678
  • Verfassungsbeschwerde von Hotelgruppe gegen Corona-Beschränkungen unzulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.03.2022, becklink 2022549
  • Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.06.2021, becklink 2019972
  • BVerfG: Cannabis-Konsum bleibt strafbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.07.2005, becklink 152025

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü