Die Stadt Müllheim muss ihrer früheren Bürgermeisterin 50.000 Euro zahlen, da sowohl dem männlichen Vorgänger als auch dem Nachfolger im Amt Bezüge nach einer höheren Besoldungsgruppe gezahlt wurden. Dies sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Müllheimer Bürgermeisterin klagte wegen diskriminierender Besoldung
Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin forderte von der Stadt Müllheim Schadensersatz auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie machte geltend, sie sei während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 zu Unrecht in die niedrige der beiden zur Verfügung stehenden Besoldungsgruppen eingewiesen worden, wohingegen ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger Bezüge nach der jeweils höheren Besoldungsgruppe erhielten.
Stadt muss nachzahlen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat der Klage stattgegeben und die Stadt Müllheim dazu verurteilt, ihrer früheren Bürgermeisterin für ihre achtjährige Amtszeit die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 in Höhe von etwa 50.000 Euro zu erstatten. Außerdem hat es festgestellt, dass die Stadt auch für das zukünftige Altersgeld die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 zu zahlen hat (VG Freiburg, Urteil vom 03.03.2023 - 5 K 664/21).
Weiterführende LinksAus der Datenbank beck-online- Schweigert/Burth/Hachmeister, Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen durch Unternehmen, IRZ 2020, 73
Aus dem Nachrichtenarchiv- Juristinnenbund schlägt Maßnahmen für geschlechtergerechte Unternehmenskultur vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.03.2022, becklink 2022440
- Equal Pay Day: djb fordert weitere gesetzliche Maßnahmen zur Abschaffung der Lohnungleichheit, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2020, becklink 2015768
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