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Equal-Pay-Klage früherer Müllheimer Bürgermeisterin erfolgreich

VG Freiburg
Die Stadt Müll­heim muss ihrer frü­he­ren Bür­ger­meis­te­rin 50.000 Euro zah­len, da so­wohl dem männ­li­chen Vor­gän­ger als auch dem Nach­fol­ger im Amt Be­zü­ge nach einer hö­he­ren Be­sol­dungs­grup­pe ge­zahlt wur­den. Dies sei ein Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz, ent­schied das Ver­wal­tungs­ge­richt Frei­burg.

Müllheimer Bürgermeisterin klagte wegen diskriminierender Besoldung

Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin forderte von der Stadt Müllheim Schadensersatz auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie machte geltend, sie sei während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 zu Unrecht in die niedrige der beiden zur Verfügung stehenden Besoldungsgruppen eingewiesen worden, wohingegen ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger Bezüge nach der jeweils höheren Besoldungsgruppe erhielten.

Stadt muss nachzahlen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat der Klage stattgegeben und die Stadt Müllheim dazu verurteilt, ihrer früheren Bürgermeisterin für ihre achtjährige Amtszeit die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 in Höhe von etwa 50.000 Euro zu erstatten. Außerdem hat es festgestellt, dass die Stadt auch für das zukünftige Altersgeld die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 zu zahlen hat (VG Freiburg, Urteil vom 03.03.2023 - 5 K 664/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Schweigert/Burth/Hachmeister, Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen durch Unternehmen, IRZ 2020, 73

Aus dem Nachrichtenarchiv

  • Juristinnenbund schlägt Maßnahmen für geschlechtergerechte Unternehmenskultur vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.03.2022, becklink 2022440
  • Equal Pay Day: djb fordert weitere gesetzliche Maßnahmen zur Abschaffung der Lohnungleichheit, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2020, becklink 2015768

 

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