4/2025
Die anstehende Bundestagswahl gibt Anlass, die Aktivitäten der Ampelregierung auf dem Gebiet des Städtebaurechts zu bilanzieren und einen Ausblick in die Zukunft zu wagen. Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag von 2021 (S. 69) hatten die damaligen Regierungsparteien angekündigt, „einen Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik“ zu starten. Dieses Ziel ist klar verfehlt worden. Seither wurde der avisierte Neubau von jährlich 400.000 Wohnungen in keinem Jahr auch nur annähernd erreicht. Im Herbst 2024 sind die Baugenehmigungen für Wohnprojekte sogar auf den niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren gefallen. Zur angedachten Neufassung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen gelang keine Einigung innerhalb der Koalition. Zur „großen“ BauGB-Novelle reichte am Ende die Zeit nicht mehr.
Letzteres ist nicht schade, denn der im Herbst 2024 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (BT-Drs. 20/13091) ist inhaltlich widersprüchlich, zu detailverliebt und insgesamt verzichtbar. Insbesondere den öffentlichkeitswirksam diskutierten Bau-Turbo (§ 246e BauGB-E) braucht niemand. Die Regelung steht für Flächenfraß und Übergriffigkeit in den Außenbereich. Dessen ungeachtet haben am 17.12.2024 die Fraktionen der CDU/CSU (BT-Drs. 20/14234) und der FDP (BT-Drs. 20/14261) jeweils noch eigene Gesetzentwürfe zum Bau-Turbo in den Bundestag eingebracht. Das war aber eher dem Wahlkampf geschuldet und blieb erfolglos.