chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo
NVwZ Editorial

Keine Panik − KI ist auch nur ein Mensch!

Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln, Mitglied des Deutschen Ethikrats Professor Dr. Stephan Rixen

17/2023

Es ist wie immer in der Technikgeschichte. Sobald eine Innovation auftaucht, folgt ein Wettrennen zwischen den üblichen Verdächtigen: hier die, die alles gesundbeten, wenn es nur unwiderstehlich neu erscheint, dort die anderen, die ihrem Hang zu moralisierendem Kulturpessimismus freien Lauf lassen. Das war bei der Dampfmaschine nicht anders als beim Internet. Dampfmaschinen sind nicht immer, aber oft genug explodiert, und das Internet hat nicht, wie zu Beginn der 2000er Jahre gerne geglaubt, zu mehr demokratischer Partizipation geführt, sondern zu information overload und zur rasanten Verbreitung von digital verpacktem Unrat, von den vielen positiven Effekten abgesehen, die die Kommunikation erleichtert haben. Wie immer kommt es zwischen Vorund Nachteilen auf eines an: Differenzierung. Das gilt auch für artificial intelligence (AI), die künstliche Intelligenz (KI).

Technische Innovationen triggern Innovationen der Technikregulierung. Vom Urheber-, Datenschutz-, Polizei- und Strafprozessrecht über das Verbraucher-, (Produkt-)Haftungs- und Jugendmedienschutzrecht bis hin zum (Hoch-)Schul-, Prüfungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, von den Rechtsfragen des Einsatzes von KI in der Justiz ganz zu schweigen: Der komplette Kosmos des Rechts ist betroffen. Der geplante „AI Act“ der EU geht von verschiedenen Risikolevels aus und stellt Transparenzanforderungen auf. Was das im Einzelnen bedeutet, dürfte noch nicht völlig klar sein. Offen scheint auch, wie sich der Regulierungszugriff der EU zu den Regulierungsaufgaben der Mitgliedstaaten verhält. Und doch: Der „AI Act“ belegt, dass die Regulierung von KI in Gang kommt.

Begleitend empfiehlt sich, auch in Deutschland, ein permanenter Monitoring-Prozess, der die unterschiedlichen ethischen und rechtlichen Probleme von KI einkreist, Regelungsvorschläge formuliert, deren Implementation bewertet und Korrekturen anmahnt. Das könnte nach dem Vorbild der Datenethikkommission eine KI-Kommission leisten. Sie sollte unterschiedliche fachliche Kompetenzen, auch aus schon bestehenden wissenschaftlichen und politikberatenden Gremien, verbinden. Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme „Mensch und Maschine: Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“, die im März 2023 erschienen ist – da hatten ChatGPT & Co. gerade die Bühne betreten –, daran erinnert, dass Menschen, niemand sonst, KI gestalten. Menschen bleiben daher auch verantwortlich für die Folgen ihrer technischen Innovationskraft. Das muss nun, auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung, rechtsdogmatisch und rechtspolitisch ausbuchstabiert werden, ohne jede Innovationsseligkeit und ohne jeden Alarmismus.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü