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Besprechungsfall 4: Polizei- und Ordnungsrecht – Unselige Störungen

Sachverhalt


zusätzliche Materialien:
Parallelnormen für weitere Bundesländer


Literaturempfehlungen der Dozentin:

Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 12. Aufl. 2021, § 18 Rn. 36 ff.

Funke/Stocker, Die Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei vorprozessualer Erledigung. Klagefrist als Analogievoraussetzung, JuS 2019, 979.

Schoch in Schoch, Besonderes Verwaltungsrecht, Kap. 1 insb. Rn. 243 ff., 278 ff., 533 ff., 603 ff.

Voßkuhle, Grundwissen - Öffentliches Recht: Der Gefahrenbegriff im Polizei- und Ordnungsrecht, JuS 2007, 908.

Wollenschläger in Huber/Wollenschläger, Landesrecht Bayern, 2019, § 4 insb. Rn. 49 ff., 73, 88, 124 ff., 160 ff.


Weiterführende Literaturhinweise aus JuS & Co.


Zur Einführung

Schaks/Friedrich, Verwaltungsaktsbezogener Rechtsschutz: Die Zulässigkeitsprüfung, JuS 2018, 860

Der Verwaltungsakt ist zwar keine Voraussetzung für verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, für diesen aber ein „Schlüsselbegriff“. Dementsprechend ist er in unterschiedlichen Konstellationen häufig Prüfungsgegenstand verwaltungsrechtlicher Klausuren. Ziel des Beitrags ist es aufzuzeigen, an welchen Stellen in der Zulässigkeitsprüfung und auf welche Weise das theoretische Wissen zum Verwaltungsakt praktisch angewendet werden kann. Da der Verwaltungsakt das verbindende Element mehrerer Klage- und Antragsverfahren ist, werden die verwaltungsaktsbezogenen Probleme der wichtigsten Klage- und Antragsarten vergleichend dargestellt.

Schaks/Friedrich, Verwaltungsaktsbezogener Rechtsschutz: Die Begründetheitsprüfung, JuS 2018, 954

Der Verwaltungsakt ist in unterschiedlichsten Konstellationen häufiger Prüfungsgegenstand in verwaltungsrechtlichen Klausuren. Der Beitrag zeigt auf, an welchen Stellen in der Begründetheitsprüfung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens verwaltungsaktsbezogene Fragestellungen relevant werden können.

Poscher/Rusteberg, Die Klausur im Polizeirecht, JuS 2012, 26

Nachdem die Darstellung des polizeirechtlichen Grundtatbestands im dritten Teil des Beitrags abgeschlossen wurde, vervollständigt der vierte und abschließende Teil mit der Behandlung der Standardmaßnahmen die Übersicht über die polizeilichen Primärmaßnahmen. Der Beitrag schließt mit der Darstellung von Vollstreckungsfragen und der sog. Sekundärebene, die die Kosten polizeilicher Einsätze und die Entschädigungsregelungen betrifft.

Krüger, Der Gefahrbegriff im Polizei- und Ordnungsrecht, JuS 2013, 985

Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört zum Pflichtfachstoff des Besonderen Verwaltungsrechts und ist regelmäßig Gegenstand von Examensklausuren. Ein zentraler Begriff bei der Prüfung, ob ein Amtsträger rechtmäßig gehandelt hat, ist der Gefahrbegriff. Die bereits existierende Fülle von Literatur ändert nichts daran, dass viele Studenten den Umgang mit dem Gefahrbegriff nicht sicher beherrschen. Für eine andere (vereinfachte) Zugangsmöglichkeit werden die unterschiedlichen Gefahrbegriffe in diesem Beitrag in die Kategorien deskriptive und intellektuelle Gefahrbegriffe eingeteilt und anhand von Beispielen verdeutlicht.

Zur Vertiefung

Funke/Stocker, Die Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei vorprozessualer Erledigung, JuS 2019, 979

Der Beitrag zeigt, dass die Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage davon abhängt, ob sich der Verwaltungsakt innerhalb der Klagefrist (§ 74 I VwGO) erledigt hat. Der Schlüssel zur Lösung ist die Prüfung der Analogie zu § 113 I 4 VwGO.

Danne, Doppelfunktionale Maßnahmen in der öffentlich-rechtlichen Klausur, JuS 2018, 434

Der rechtliche Umgang mit doppelfunktionalen Maßnahmen ist umstritten und rechtsstaatlich brisant. Sie eignen sich besonders für eine Klausur im Öffentlichen Recht, weil sie verschiedene Rechtsgebiete betreffen und die Falllösung ein methodisch und dogmatisch besonders sauberes Vorgehen voraussetzt. Faustformeln versprechen zwar eine studentenfreundliche Systematisierung des Stoffs, vernebeln aber den Überblick. Differenzierung, kleinschrittige Prüfungen und die Beachtung methodischer Grundsätze sind unverzichtbar.

Schenke, Rechtsschutz gegen doppelfunktionale Maßnahmen der Polizei, NJW 2011, 2838

Der Rechtsschutz gegen strafprozessuale Maßnahmen der Polizei ist nach §§ 23 ff. EGGVG und nicht nach § 98 II StPO zu gewähren. Stützt die Polizei ihr Handeln sowohl auf die Strafprozessordnung wie auch auf Polizeigesetze, so kommt es für den einschlägigen Rechtsweg nicht auf den Schwerpunkt ihres Handelns an. Vielmehr ist hier der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und zu den Verwaltungsgerichten zu beschreiten.

Schenke, Die Neujustierung der Fortsetzungsfeststellungsklage, JuS 2007, 697

Der Fortsetzungsfeststellungsklage kommt sowohl in der verwaltungsgerichtlichen Praxis wie im Examen große Bedeutung zu. Die bereits 1999 ergangene Entscheidung BVerwGE 109, 203 = NVwZ 2000, 63, hat die nie abgebrochene Diskussion um den Anwendungsbereich und die Sachentscheidungsvoraussetzungen dieser Klageart erneut angefacht. Der Beitrag schichtet die unstrittigen von den umstrittenen Prozessrechtskonstellationen ab und gibt einen Überblick über den aktuellen Meinungsstand.

Poscher/Rusteberg, Die Klausur im Polizeirecht, JuS 2011, 888 ff., 984 ff. und 1082 ff.

Das Polizeirecht ist als Referenzgebiet des Ordnungsrechts für die Ausbildung von besonderer Bedeutung. Neben den materiellen Fragestellungen des polizeilichen Grundtatbestands liegt die besondere Herausforderung der Polizeirechtsklausur häufig in der richtigen Strukturierung der Prüfung. Gerade auch auf diese Herausforderung geht der Beitrag ein, indem er das polizeirechtliche Basiswissen in einer Form präsentiert, die sich an den einzelnen Strukturebenen einer idealtypischen Polizeirechtsklausur orientiert.

Seitenblick

Finger, Polizeiliche Standardmaßnahmen und ihre zwangsweise Durchsetzung – Rechtsnatur, Rechtsgrundlage und Rechtsschutz am Beispiel der Ingewahrsamnahme, JuS 2005, 116

Spätestens seit dem Urteil des BVerwG vom 9.2.1967 zu den „Schwabinger Krawallen” (BVerwGE 26, 161) ist die Rechtsnatur des unmittelbaren Zwangs äußerst umstritten. Denn die in jener Entscheidung geäußerte Ansicht, der „Schlag mit dem Polizeiknüppel” sei Verwaltungsakt, wirkt nicht nur für den Studenten befremdlich. Ebenso umstritten wie die Rechtsnatur des unmittelbaren Zwangs ist diejenige der meisten polizeilichen Standardmaßnahmen. Der folgende Beitrag widmet sich am Beispiel der Ingewahrsamnahme zunächst diesem Themenkomplex, bevor im Anschluss die Reichweite der Standardermächtigungsgrundlagen im Hinblick auf die Zwangsanwendung sowie ausgewählte Probleme des gegen den erledigten Gewahrsam gerichteten Rechtsschutzes behandelt werden.

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