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JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Heitzer, JuS 2023, 1113

E-Government

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was ist unter "E-Government" begrifflich zu verstehen?

Antwort: E-Government bezeichnet den "verstärkten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik mit dem Ziel einer Verbesserung der Verwaltung" (Eifert).

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I 2).

Frage 2

Welche Staatsgewalten spricht der Begriff "E-Government" an?

Antwort: E-Government bezieht sich auf die Verwaltung als Teil der Exekutive. Für eine Engführung des Begriffs auf die staatliche Verwaltungstätigkeit spricht, dass sich die mit der Digitalisierung einhergehenden Herausforderungen zwischen den Staatsgewalten, speziell zwischen Judikative und Verwaltung, stark unterscheiden. Mit dem E-Government-Begriff staatliche Verwaltungstätigkeit zu bezeichnen, entspricht auch der überwiegenden Gesetzgebungsrealität.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I 3).

Frage 3

Welche drei Phasen der Verrechtlichung können im Rahmen des E-Governments unterschieden werden?

Antwort

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