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JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Schemmel, JuS 2023, 725

Grundwissen - Öffentliches Recht: Privatisierung

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

In welche Kategorien lassen sich Privatisierungen hinsichtlich ihrer Form einordnen?

Antwort: In die Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, funktionale Privatisierung und die Aufgabenprivatisierung.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 2).

Frage 2

Was besagt die Zwei-Stufen-Theorie und wo wird sie in der Fallbearbeitung relevant?

Antwort: Die Zwei-Stufen-Theorie wird, handelt die Verwaltung in Form einer privatrechtlichen Gesellschaft (Organisationsprivatisierung), für die Beantwortung der Frage benötigt, ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, dh ob der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Sie besagt, dass der Streit um den Zugang zu einer Leistung (also das "Ob") immer öffentlich-rechtlicher Natur ist, während der Streit um die Art der Nutzung (das "Wie") privatrechtlicher Natur ist (III 2 b). Besondere Relevanz entfaltet sie in der Prüfung des § 40 VwGO.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 2 b).

Frage 3

Wie kann Verwaltungshandeln in Form einer privatrechtlichen Gesellschaft (Organisationsprivatisierung) den Anforderungen an das Demokratieprinzip gerecht werden?

Antwort

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