JuS-Kontrollfragen zu Kümper, JuS 2023, 638
Grundprobleme des Bauens im Außenbereich - Funktion, Systematik und prüfungsrelevante Rechtsfragen des § 35 BauGB (Teil 1)
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Warum lässt sich der Außenbereich iSd
§ 35 BauGB als "reiner Rechtsbegriff" bezeichnen?
Antwort: Weil der Außenbereich nach
§ 35 BauGB ausschließlich durch eine "negative" Abgrenzung zum (qualifiziert) beplanten Bereich iSd
§ 30 I BauGB und zum unbeplanten Innenbereich bzw. im Zusammenhang bebauten Ortsteil iSd
§ 34 BauGB bestimmt.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II).
Frage 2
"
§ 35 BauGB dient dem Umweltschutz." - Richtig oder falsch?
Antwort