JuS-Kontrollfragen zu Reif/Walter, JuS 2023, 299
Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB in der Fallbearbeitung
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Wie wird § 307 BGB in der Fallbearbeitung geprüft?
Antwort: Zunächst ist der Anwendungsbereich von § 307 BGB zu erörtern. Anschließend sind zunächst die beiden Regelbeispiele nach § 307 I BGB zu prüfen. Zuletzt ist auf den Grundtatbestand nach § 307 I BGB einzugehen.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B II).
Frage 2
Welcher Prüfungsmaßstab gilt bei der Prüfung von § 307 BGB?
Antwort: Grundsätzlich ist ein abstrakt-generalisierender Prüfungsmaßstab zugrunde zu legen. Lediglich bei Verbraucherverträgen sind nach § 310 III Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 I BGB „auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen“, also die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B III).
Frage 3
Wie werden die Regelbeispiele nach § 307 II Nr. 1 BGB und § 307 II Nr. 2 BGB geprüft?
Antwort