JuS-Kontrollfragen zu Hengstberger/Scheu, JuS 2022, 923
Grundfälle zum Bund-Länder-Streit
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Wer kann den Bund-Länder-Streit initiieren?
Antwort: Gemäß
§ 68 BVerfGG können Antragsteller und Antragsgegner des Bund-Länder-Streits nur der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie ein Bundesland, vertreten durch die Landesregierung sein. Einzelne Bundes- oder Landesminister bzw. Bundes- oder Landesministerinnen sind nicht beteiligtenfähig.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B II).
Frage 2
Gibt es beim Bund-Länder-Streit ein Vorverfahren?
Antwort: Stellt die Bundesregierung im Bereich der Landeseigenverwaltung (
Art. 83, 84 GG) bei der Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder Mängel fest, kann sie erst nach Durchführung des sog. Mängelrügeverfahrens gem.
Art. 84 IV 1 GG das
BVerfG anrufen. Das Vorverfahren ist aber auf diese Fälle beschränkt. Eine allgemeine Verpflichtung zur vorherigen Anrufung des Bundesrats besteht nicht.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B V).
Frage 3
Was passiert, wenn der Antragsteller fälschlicherweise von einer nicht-verfassungsrechtlichen Streitigkeit ausgeht und Klage vor dem BVerwG erhebt?
Antwort