JuS.de
CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex

JuS-Kontrollfragen zu Hengstberger/Scheu, JuS 2022, 923

Grundfälle zum Bund-Länder-Streit

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wer kann den Bund-Länder-Streit initiieren?

Antwort: Gemäß § 68 BVerfGG können Antragsteller und Antragsgegner des Bund-Länder-Streits nur der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie ein Bundesland, vertreten durch die Landesregierung sein. Einzelne Bundes- oder Landesminister bzw. Bundes- oder Landesministerinnen sind nicht beteiligtenfähig.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B II).

Frage 2

Gibt es beim Bund-Länder-Streit ein Vorverfahren?

Antwort: Stellt die Bundesregierung im Bereich der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) bei der Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder Mängel fest, kann sie erst nach Durchführung des sog. Mängelrügeverfahrens gem. Art. 84 IV 1 GG das BVerfG anrufen. Das Vorverfahren ist aber auf diese Fälle beschränkt. Eine allgemeine Verpflichtung zur vorherigen Anrufung des Bundesrats besteht nicht.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B V).

Frage 3

Was passiert, wenn der Antragsteller fälschlicherweise von einer nicht-verfassungsrechtlichen Streitigkeit ausgeht und Klage vor dem BVerwG erhebt?

Antwort

Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

Klausurfinder

 

Anzeigen

Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop
Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü