JuS.de
CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex

JuS-Kontrollfragen zu Brenz, JuS 2021, 934

Die Prüfung von Ermessensnormen in der polizeirechtlichen Fallbearbeitung

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche gesetzlichen Vorgaben sind bei der Ermessensausübung zu beachten?

Antwort: Nach § 40 (L)VwVfG hat die Behörde ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A.

Frage 2

In welchem Umfang können behördliche Ermessensentscheidungen durch ein Gericht überprüft werden?

Antwort: Das Gericht prüft nach § 114 S. 1 VwGO, ob der VA oder die Ablehnung oder Unterlassung des VA rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist. Der Prüfungsumfang des Gerichts ist somit beschränkt. Das Gericht darf aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes als Teil der Judikative das Ermessen der Verwaltung nicht durch eigene Ermessensentscheidungen ersetzen. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter B.

Frage 3

Wo verortet man die Prüfung eines möglichen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen des Ermessens?

Antwort



Klausurfinder

 

BTJ_2024

 

Anzeigen

Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop
Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop

BECK Stellenmarkt

 

Teilen:

Menü