JuS-Kontrollfragen zu Thöne, JuS 2021, 809
Die Grundprinzipien des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist die Funktion des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses?
Antwort: Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis dient dem Ausgleich der gegenläufigen Interessen von Eigentümer und Besitzer und richtet sich vor allem am Grundsatz des Vertrauensschutzes aus.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C I.
Frage 2
Können schuldrechtliche Regelungen auf das EBV angewendet werden?
Antwort: Dies ist, abseits ausdrücklicher Verweisung (
§ 990 II BGB), in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung des Zwecks der fraglichen Sachenrechtsnorm zu untersuchen. Für
§ 281 BGB hat der
BGH die Übertragbarkeit auf
§ 985 BGB für den bösgläubigen oder verklagten Besitzer bejaht.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B II.
Frage 3
Woraus ergibt sich die Sperrwirkung des sachenrechtlichen Verwendungsersatzes?
Antwort: Sie folgt nicht aus § 993 I Hs. 2 BGB, sondern aus der Gesetzessystematik bzw. dem abgestuften und zwischen redlichen und unredlichen Besitzern differenzierenden System der §§ 994 ff. BGB.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C I 2.
Frage 4
Dienen die §§ 994 ff. BGB dem Eigentümerschutz?
Antwort