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JuS-Kontrollfragen zu Thöne, JuS 2021, 809

Die Grundprinzipien des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was ist die Funktion des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses?

Antwort: Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis dient dem Ausgleich der gegenläufigen Interessen von Eigentümer und Besitzer und richtet sich vor allem am Grundsatz des Vertrauensschutzes aus. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter C I.

Frage 2

Können schuldrechtliche Regelungen auf das EBV angewendet werden?

Antwort: Dies ist, abseits ausdrücklicher Verweisung (§ 990 II BGB), in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung des Zwecks der fraglichen Sachenrechtsnorm zu untersuchen. Für § 281 BGB hat der BGH die Übertragbarkeit auf § 985 BGB für den bösgläubigen oder verklagten Besitzer bejaht. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter B II.

Frage 3

Woraus ergibt sich die Sperrwirkung des sachenrechtlichen Verwendungsersatzes?

Antwort: Sie folgt nicht aus § 993 I Hs. 2 BGB, sondern aus der Gesetzessystematik bzw. dem abgestuften und zwischen redlichen und unredlichen Besitzern differenzierenden System der §§ 994 ff. BGB.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C I 2.

Frage 4

Dienen die §§ 994 ff. BGB dem Eigentümerschutz?

Antwort

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