JuS-Kontrollfragen zu Goldhammer/Neuhöfer, JuS 2021, 212
Grundrechte in der Pandemie - Allgemeine Lehren
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Können die Grundrechte des Grundgesetzes in einer Pandemie außer Kraft gesetzt werden?
Antwort: Anders als nach der Weimarer Reichsverfassung (
Art. 48 II 1 WRV) können die Grundrechte des Grundgesetzes nicht außer Kraft gesetzt werden, auch nicht im Verteidigungsfall (
Art. 115c II GG). Deshalb gelten sie auch in der Pandemie.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter I 1.
Frage 2
Wie wird der gesellschaftliche Konflikt der Pandemie zwischen jenen, die Freiheit ausüben wollen (Beruf, Studium etc.), und jenen, die auf Schutz angewiesen sind, grundrechtlich abgebildet?
Antwort: Das Bedürfnis nach Schutz des Lebens auf der einen Seite trifft auf das Bedürfnis der Freiheit anderer. Beides wird von zwei wesentlichen Dimensionen der Grundrechte aufgegriffen: Abwehr und Schutz. Beide müssen strikt unterschieden werden, denn ihre Prüfung folgt unterschiedlichen Maßstäben.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter II.
Frage 3
Wie reagiert die Dogmatik auf das Wissensproblem in der Pandemie?
Antwort