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JuS-Kontrollfragen zu Klauck/Müller/Riedner, JuS 2021, 739

Finanzielle Folgen der Covid-19-Pandemie für Staat und Gesellschaft

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

In welchen Konstellationen vermittelt das Infektionsschutzgesetz Entschädigungsansprüche? Kommt eine analoge Anwendung dieser Vorschriften in Betracht?

Antwort: § 56 I IfSG sieht eine Entschädigung infektionsschutzrechtlicher Störer für durch Tätigkeitsverbote oder aufgrund einer Absonderungsanordnung erlittene Verdienstausfälle vor, § 56 Ia IfSG eine Entschädigung für Verdienstausfälle, die Sorgeberechtigte aufgrund der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erleiden. § 65 IfSG enthält eine Nicht-Störer Entschädigung für Maßnahmen der Pandemieverhütung. Der analogen Anwendung dieser Vorschriften auf andere Maßnahmen der Pandemiebekämpfung steht nach hM das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegen. 

Lesen Sie weiter im Beitrag unter II.

Frage 2

Können rechtmäßige Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Staatshaftungsansprüche auslösen?

Antwort
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