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JuS-Kontrollfragen zu Goldhammer/Neuhöfer, JuS 2021, 212

Grundrechte in der Pandemie - Allgemeine Lehren

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Können die Grundrechte des Grundgesetzes in einer Pandemie außer Kraft gesetzt werden?

Antwort: Anders als nach der Weimarer Reichsverfassung (Art. 48 II 1 WRV) können die Grundrechte des Grundgesetzes nicht außer Kraft gesetzt werden, auch nicht im Verteidigungsfall (Art. 115c II GG). Deshalb gelten sie auch in der Pandemie.

Lesen Sie weiter im Beitrag unter I 1.

Frage 2

Wie wird der gesellschaftliche Konflikt der Pandemie zwischen jenen, die Freiheit ausüben wollen (Beruf, Studium etc.), und jenen, die auf Schutz angewiesen sind, grundrechtlich abgebildet?

Antwort

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