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JuS-Kontrollfragen zu Payandeh, JuS 2020, 1226

Verfassungsrecht: Rechtsschutz gegen unionsrechtlich determinierte Gesetze (zu BVerfG, Beschl. v. 8.9.2020 - 1 BvR 895/16, BeckRS 2020, 26957)

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Unter welchen Voraussetzungen verzichtet das BVerfG auf die Kontrolle von Unionsrechtsakten am Maßstab der deutschen Grundrechte?

Antwort: Die klassische Frage des Rechtsschutzes gegen Unionsrecht, vor allem gegen unmittelbar anwendbare Sekundärrechtsakte wie Verordnungen, die der berühmten Solange-Rechtsprechung zugrunde liegt, wird ergänzt um die Frage des Rechtsschutzes gegen unionsrechtlich determinierte innerstaatliche Rechtsvorschriften...
Lesen Sie weiter im Beitrag unter Einführung in die Probleme.

Frage 2

Prüft das BVerfG deutsche Gesetze, die zwingende Vorgaben europäischer Richtlinien umsetzen, am Maßstab der deutschen Grundrechte?

Antwort: Die Verfassungsbeschwerde richtete sich nicht unmittelbar gegen unionsrechtliche Rechtsakte, sondern gegen Vorschriften eines deutschen Gesetzes, die zwingende Vorgaben einer europäischen RL umsetzen. In dieser Konstellation kann im Ergebnis allerdings nichts anderes gelten, da die verfassungsgerichtliche Kontrolle von unionsrechtlich determinierten deutschen Rechtsakten mittelbar eine Kontrolle des Unionsrechts am Maßstab der deutschen Grundrechte bedeuten würde...
Lesen Sie weiter im Beitrag unter Darstellung und Analyse nach Fn. 14.

Frage 3

Welche Weiterentwicklungen der „Solange-Rechtsprechung“ hat das BVerfG mit den Entscheidungen Europäischer Haftbefehl II (2015) und Recht auf Vergessen I und II (2019) vorgenommen?

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