JuS-Kontrollfragen zu Payandeh, JuS 2020, 1226
Verfassungsrecht: Rechtsschutz gegen unionsrechtlich determinierte Gesetze (zu BVerfG, Beschl. v. 8.9.2020 - 1 BvR 895/16, BeckRS 2020, 26957)
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Unter welchen Voraussetzungen verzichtet das BVerfG auf die Kontrolle von Unionsrechtsakten am Maßstab der deutschen Grundrechte?
Antwort: Die klassische Frage des Rechtsschutzes gegen Unionsrecht, vor allem gegen unmittelbar anwendbare Sekundärrechtsakte wie Verordnungen, die der berühmten Solange-Rechtsprechung zugrunde liegt, wird ergänzt um die Frage des Rechtsschutzes gegen unionsrechtlich determinierte innerstaatliche Rechtsvorschriften...
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im Beitrag unter Einführung in die Probleme.
Frage 2
Prüft das BVerfG deutsche Gesetze, die zwingende Vorgaben europäischer Richtlinien umsetzen, am Maßstab der deutschen Grundrechte?
Antwort: Die Verfassungsbeschwerde richtete sich nicht unmittelbar gegen unionsrechtliche Rechtsakte, sondern gegen Vorschriften eines deutschen Gesetzes, die zwingende Vorgaben einer europäischen RL umsetzen. In dieser Konstellation kann im Ergebnis allerdings nichts anderes gelten, da die verfassungsgerichtliche Kontrolle von unionsrechtlich determinierten deutschen Rechtsakten mittelbar eine Kontrolle des Unionsrechts am Maßstab der deutschen Grundrechte bedeuten würde...
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im Beitrag unter Darstellung und Analyse nach Fn. 14.
Frage 3
Welche Weiterentwicklungen der "Solange-Rechtsprechung" hat das BVerfG mit den Entscheidungen Europäischer Haftbefehl II (2015) und Recht auf Vergessen I und II (2019) vorgenommen?
Antwort: Neue Akzente hat das
BVerfG in den letzten Jahren in zweifacher Hinsicht gesetzt...
Damit bekräftigt das
BVerfG die in der Solange II-Entscheidung begründete und in der Bananenmarkt-Entscheidung konkretisierte Rücknahme der verfassungsgerichtlichen Kontrolle von Unionsrecht am Maßstab der deutschen Grundrechte...
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Darstellung und Analyse bei Fn. 12-14.
Zur Vertiefung:
BVerfGE 73, 339 (387) =
NJW 1987, 577 (mAnm Vedder,
NJW 1987, 526) =
JuS 1987, 487 (Emmerich) - Solange II.
BVerfG,
NJW 2020, 300 (mAnm Kühling,
NJW 2020, 275) =
JuS 2020, 282 (Sachs), u.
JuS 2020, 885 (Mäsch) - Recht auf Vergessen I
BVerfG,
NJW 2020, 314 (mAnm Kühling,
NJW 2020, 275) =
JuS 2020, 284 (Sachs) - Recht auf Vergessen II
Neumann/Eichberger,
JuS 2020, 502
Ruffert/Grischek/Schramm, EurpaR im Examen - Die Grundrechte,
JuS 2020, 1022
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