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Europäische Kommission: Neue und verbesserte Tests für Kraftfahrzeugemissionen Pflicht

Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 31.8.2017
Ab dem 1.9.2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen.  
Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - "Real Driving Emissions", RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge - "World Harmonised Light Vehicle Test Procedure", WLTP) werden zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen. 

Die Tests bedeuten einen von mehreren wichtigen Schritten bei der Arbeit der Kommission für eine saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie:

Robustere und genauere Abgastests: Stickoxid- und Partikelemissionen, eine der Hauptursachen für die Luftverschmutzung, werden unter Realbedingungen im Straßenverkehr (RDE-Test) zuverlässiger gemessen. Mit dem Test wird ein neues, realistischeres Testverfahren im Labor (WLTP) für alle Emissionen, darunter Stickoxide, sonstige Luftschadstoffe und auch CO2, sowie für den Kraftstoffverbrauch ergänzt. Beide Tests werden ab September 2017 Pflicht für alle neuen Fahrzeugtypen und für alle zwischen 2018 und 2019 zugelassenen neuen Fahrzeuge schrittweise eingeführt.
Komplette Überarbeitung des Typgenehmigungssystems: Sobald der Verordnungsvorschlag der Kommission vom Januar 2016 verabschiedet ist, wird eine höhere Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung gewährleistet, aber auch eine stärkere Überwachung der bereits zugelassenen Fahrzeuge, ferner wird mit der Verordnung eine Kontrolle durch die EU eingeführt.
Luftqualitätsnormen: Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Grenzwerte für zahlreiche Schadstoffe einhalten, auch für Stickstoffdioxid (NO2), und Luftqualitätspläne für die Gebiete oder Ballungsräume erarbeiten, in denen diese Grenzwerte überschritten werden.
Emissionsarme Mobilität: Mit der europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität soll die Effizienz des Verkehrssystems gesteigert werden, außerdem sollen die Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und die Entwicklung hin zu emissionsfreien Fahrzeugen vorangetrieben werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Reihe von Optionen im Bereich emissionsarmer alternativer Energieträger für Personenkraftwagen und Busse sowie auf der Elektrifizierung des Schienenverkehrs und Biokraftstoffen für Flugzeuge, Lastkraftwagen und Busse. Die Kommission plant ferner die Verabschiedung eines Aktionsplans für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bis November 2017, um eine möglichst breite Verwendung alternativer Kraftstoffe in Europa zu fördern.
Parallel dazu verfolgt die Kommission aufmerksam die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bezüglich bereits zugelassener umweltschädlicher Fahrzeuge.

Nach den Enthüllungen im September 2015, dass die Volkswagen-Gruppe eine Abschalt-Software verwendete, um die Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, forderte die Kommission alle Mitgliedstaaten als die für die Marktaufsicht und die Durchsetzung der Typgenehmigungsvorschriften zuständigen Akteure auf, die erforderlichen Untersuchungen der tatsächlichen Emissionen der Fahrzeuge auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.

Die Kommission unterstützte die Arbeiten, indem sie ein gemeinsames Prüfverfahren entwickelt hat, das nach Abschalteinrichtungen sucht, welche die Ergebnisse von Laborprüfungen verfälschen, und die Kohärenz der Ergebnisse dieser nationalen Untersuchungen sicherstellt. Ferner hat sie Leitlinien veröffentlicht, die den Behörden der Mitgliedstaaten helfen festzustellen, ob Automobilhersteller Abschalteinrichtungen oder andere Strategien einsetzen, die außerhalb des Testzyklus zu höheren Fahrzeugemissionen führen, sowie zu analysieren, ob sie technisch gerechtfertigt sind.

Die Kommission hat im Dezember 2016 und im Mai 2017 gegen acht Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung der EU-Typgenehmigungsvorschriften Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und kontrolliert nach wie vor, ob das EU-Recht auf diesem Gebiet korrekt durchgesetzt wird.

Außerdem wird die Kommission sicherstellen, dass die Wettbewerbsregeln eingehalten werden, und sie wird ihre Arbeit für einen fairen Umgang mit den Verbrauchern fortsetzen.

Schließlich bemüht sie sich nach wie vor um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften mithilfe von Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 Mitgliedstaaten, die die NO2-Grenzwerte nicht einhalten.


Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 31.8.2017

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