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Erfahrungsbericht JA 11/2025

Von Prof. Dr. Marie Herberger, LL.M., Bielefeld | Okt 16, 2025

KI-Systeme als "legale" Hilfsmittel bei der Hausarbeit: Ein Feldversuch

Im Editorial 9/2025 der JA hat Professor Wolf (Universität Hannover) die Forderung aufgestellt, KI in die juristische Ausbildung zu integrieren. Diese Forderung steht im Einklang mit den diesjährigen Beschlüssen des Deutschen Juristen-Fakultätentages zum Thema »KI und juristische Ausbildung: Herausforderungen, Chancen, Anpassungen «. Dort wurde festgehalten, dass es unerlässlich sei, im juristischen Studium von Anfang an KI-Kompetenz zu vermitteln. Dies erfordere die Entwicklung geeigneter Lehr- und Prüfungsformate. Dabei sei es zum einen wichtig, den Studierenden die normativen und technischen Grenzen KI-basierter Unterstützung vor Augen zu führen. Zum anderen sei es aber auch essenziell, den Studierenden die relevanten Fähigkeiten zur praxisangemessenen Nutzung entsprechender Werkzeuge zu vermitteln.

Getreu dem alten Motto »Geprüft wird, was gelehrt wurde« darf KI-Kompetenz in Prüfungen nur vorausgesetzt werden, wenn zuvor entsprechende Lehrangebote zur Verfügung standen. Die wesentlichen Prüfungsformate im juristischen Studium sind Klausuren und Hausarbeiten. Mit Blick auf die Erfolgswelle von KI-Systemen wird hin und wieder vertreten, dass Hausarbeiten als Prüfungsformate nicht mehr in Betracht kämen, also aus den Studien- und Prüfungsordnungen gestrichen werden müssten. Diese Sichtweise beruht auf der These, dass bei der Anfertigung von Hausarbeiten eine echte Prüfung nicht mehr möglich sei, weil es eine Leichtigkeit sei, sich mittels eines großen Sprachmodells eine Hausarbeit anfertigen zu lassen. Diese Behauptung wurde – soweit ersichtlich – noch nicht empirisch belegt. Ein anderer Ansatz besteht darin, weiterhin Hausarbeiten als Prüfungsformate vorzusehen, den Einsatz von KI-Systemen indes zu untersagen. Legt man seinen Überlegungen indes den Beschluss des Deutschen Juristen-Fakultätentags zugrunde, der darauf abzielt, den Studierenden die relevanten Fähigkeiten zur praxisangemessenen Nutzung von KI-Systemen zu vermitteln, gilt es zu sondieren, ob das Prüfungsformat der Hausarbeit nach wie vor geeignet sein könnte.

Ein erster begrenzter Versuch in dieser Richtung wurde im Sommersemester 2025 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld durchgeführt. Es wurde eine Hausarbeit im Familienrecht als Prüfungsleistung im Pflichtfachstudium angeboten. Dabei waren KI-Systeme als Hilfsmittel zugelassen. Dieses Experiment steht im Einklang mit dem Ansatz des Prorektors für Studium und Lehre der Universität Bielefeld, Professor Anselmetti, der an der Universität gezielt Experimentierräume schaffen möchte, in denen Lehrende und Studierende den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien erproben können. Die Eigenständigkeitserklärung wurde dementsprechend für diese Hausarbeit modifiziert.

Wenn KI-Systeme als anerkanntes Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, muss sichergestellt sein, dass die Studierenden einen gleichberechtigten Zugriff auf KI-Systeme haben. In Bielefeld besteht die Lösung darin, über BIKI – Bielefelder KI-Portal – ein Interface zur Verfügung zu stellen, das Zugriff auf zahlreiche Sprachmodelle eröffnet, derzeit 16 verschiedene Modelle, zu denen zB ChatGPT 5, ChatGPT 4o, aber auch Llama 3.1 (8B), Llama 3.3 (70B), Qwen2.5 (72B), Codestral 22B und das chinesische Modell DeepSeek R1 Distill Llama 70B zählen. Neben diesen allgemeinen Sprachmodellen haben die juristischen Fachverlage und Datenbankanbieter spezifisch juristische Sprachmodelle entwickelt. Zu nennen ist beispielsweise der beck-chat, Otto Schmidt Answer und die juris-KI. Über das Hochschulmodul besteht derzeit indes keine Möglichkeit, diese Sprachmodelle an den Universitäten zu nutzen. Im Rahmen der erwähnten Hausarbeit im Familienrecht hat juris sich bereit erklärt, den Studierenden eine kostenlose Lizenz für die juris-KI zur Verfügung zu stellen. Damit sind die Studierenden in die Lage versetzt worden, ein spezifisch juristisches Sprachmodell praxisangemessen zu erproben.

Wie der Deutsche Juristen-Fakultätentag aber zu Recht festgehalten hat, ist es in diesem Kontext wichtig, den Studierenden die normativen und technischen Grenzen KI-basierter Unterstützung zu vermitteln. Zu diesem Zweck hat Herr Zarbock von juris die Studierenden 90 Minuten in die Arbeit mit der juris-KI eingeführt. Im Rahmen der Präsentation ist deutlich geworden, über welche Kompetenzen Jura-Studierende im Umgang mit KI-Systemen verfügen müssen. Eine zentrale Kompetenz besteht darin, Beurteilungskompetenz für KI-generierten Output aufzubauen. Das setzt einen Perspektivenwechsel voraus. Denn bislang haben die Studierenden ohne diesen Input Texte verfasst. Nun werden den Studierenden von KI-Systemen Texte vorgelegt, die es zu beurteilen gilt. An dieser Stelle ist eine Koppelung mit der Methodenlehre notwendig, weil die Beurteilung von Texten auf ihre Richtigkeit Methodenkompetenz voraussetzt. Vorstellbar ist außerdem eine Koppelung mit klassischen Recherchemöglichkeiten. Zu den Datenbanken gibt es elaborierte Suchmethoden, die bei korrekter Handhabung in transparenter Weise zu präzisen Suchergebnissen führen können. Die entsprechenden Fähigkeiten waren bisher schon Gegenstand der Ausbildung, sodass auf sie zurückgegriffen werden kann. Deshalb ist auch auf diese Weise eine Überprüfung von KI-Ergebnissen möglich.

Das Projekt hat gezeigt, dass aufseiten der Studierenden ein großes Interesse besteht, sich im juristischen Studium nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch mit KI-Systemen zu befassen. Ein Wunsch von studentischer Seite besteht darin, Zugriff nicht nur auf allgemeine, sondern auch auf spezifisch-juristische Sprachmodelle zu erhalten. Insofern besteht die Hoffnung, dass über Pilotprojekte hinaus ein entsprechender dauerhafter Zugang in den Hochschulmodulen der Universitäten geschaffen werden kann. Der Fortschritt in der universitären Lehre in Sachen »Digitalisierung« hängt entscheidend mit davon ab.

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