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Editorial JA 11/2026

Von Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg | Okt 16, 2026

Ein Neuanfang – aber trotzdem kein Ende 

Am 1. Oktober dieses Jahres ist unser verehrter Mitherausgeber Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg offiziell aus dem Herausgeberkreis der JA ausgeschieden. Er war hier über Jahrzehnte insbesondere für das Strafrecht im studentischen wie im Referendarteil zuständig, anfangs allein, seit 2006 im studentischen Teil mit mir zusammen. Er hat sein Wissen (und seine vielfältigen Kontakte, insbesondere innerhalb der Justiz) aber auch in anderen Rechtsgebieten immer wieder eingebracht und in den 1990er Jahren auch verschiedene Rechtsprechungsübersichten zum Zivilrecht verfasst. Im Strafrecht hat er in Aufsätzen und Entscheidungsbesprechungen etwa zur Konkurrenzlehre, zum Gesetzlichkeitsprinzip, zum Vorsatz, zu den Beweisverwertungsverboten, zur Beteiligungslehre, zur Notwehr, zur Wahlfeststellung, zum Betrug, zur Nötigung, zum Beweisantragsrecht oder zu Versuch und Rücktritt für die JA geschrieben. Leben und Werk in der JA, aber auch sonst in Wissenschaft, Ausbildung und Praxis haben wir im vergangenen Jahr in einem Editorial zu seinem 80. Geburtstag gewürdigt.

Bernd von Heintschel-Heinegg hat die Ausbildung (nicht zuletzt mit seinen legendären Familienrechtsskripten), die Wissenschaft (als Wegbereiter der Beck’schen Online-Kommentare, deren strafrechtliche er immer noch als Herausgeber verantwortet) und nicht zuletzt die JA geprägt. Er hat diverse Konzepte und optische Relaunches bei verschiedenen Verlagen über die Jahre begleitet; er hat immer wieder Beiträge verfasst – zuletzt eine Entscheidungsbesprechung im vorliegenden Heft – und er hat es immer wieder geschafft, junge Autoren – sei es vorübergehend, sei es aber auch dauerhaft – an die JA zu binden. Namen wie Nikolaus Bosch, Jörg Eisele, Robert Esser, Christian Fahl, Christian Jäger, Wolfgang Mitsch, Gerwin Moldenhauer, Florian Nicolai, Mustafa Oğlakcıoğlu, Felix Ruppert, Helmut Satzger oder Brian Valerius, die alle in einer nennenswerten Anzahl Beiträge für die JA verfasst haben (auch soweit sie teilweise inzwischen »weitergezogen « sind), sprechen für das hohe Niveau, das Bernd von Heintschel-Heinegg über Jahrzehnte hinweg mit Wissenschaftlern aus verschiedenen Generationen gesichert hat.

Auch wenn er nun aus dem Herausgeberkreis ausgeschieden ist, bedeutet das zum Glück nicht das Ende seiner Tätigkeit für die JA, sondern er hat bereits neue Beitragsprojekte ins Auge gefasst und wird uns hoffentlich gelegentlich in der Rechtsprechungsübersicht unterstützen und uns mit seinem Rat und seiner Erfahrung zur Seite stehen. Deshalb heißt es am Anfang auch bewusst »offiziell « – wir alle gehen davon aus, dass wir weiterhin im engen Kontakt miteinander stehen werden.

Wer kann nun in solchen Fußstapfen bestehen? Sein Nachfolger seit dem 1.10. hat das in der ihm eigenen sympathischen Bescheidenheit bezweifelt – wir alle bezweifeln es nicht: Herr RiBGH Dr. Thomas Schuster war unser Wunschkandidat und ist eine Idealbesetzung. Als Richter im 6. Strafsenat des BGH seit Frühjahr 2026 ist Thomas Schuster nach einer erfolgreichen Karriere in der bayerischen Justiz – zuletzt als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg – in der Strafrechtspraxis eine unbestrittene Größe. Als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter am Landgericht Nürnberg-Fürth hat er daneben umfangreiche Erfahrung in der Referendarausbildung gesammelt. Ferner ist er als Kommentator (etwa im Münchener Kommentar zur StPO), aber auch als Lehrbuchautor (Schuster/Weitner, StPO-Fallrepetitorium, ein Standardwerk der Referendarausbildung, in diesem Jahr in zehnter Auflage erschienen) tätig. Und nebenbei – er hat auch schon öfters wichtige Beiträge für den Referendarteil der JA verfasst: Mit Anleitungen zu Abschlussverfügung und Anklage, zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, zur Revision und zu allgemeinen klausurtaktischen Überlegungen hat er wichtige Bereiche für unsere Leser erschlossen. Wir erhoffen uns von ihm natürlich frische Ideen (wie sie Bernd von Heintschel-Heinegg bis zum Schluss eingebracht hat) und noch mehr Kontakte auch in die Riege der aktiven Praktiker.

Was beide eint: Sie sind nicht nur herausragende und vielseitige Juristen, sondern auch großartige Menschen: Pflichtbewusst, aber zugleich bescheiden. Prinzipientreu, aber zugleich offen für die Anliegen ihrer Mitmenschen. Ich bin sicher, dass die Zusammenarbeit mit »Tom« Schuster eine große Freude werden wird – und zugleich wird Bernd Heintschel für mich immer auch ein »Ehrenherausgeber des Herzens« bleiben. Besser kann ein Neuanfang nicht verlaufen – nämlich ohne Abschied.

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