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Prof. Dr. Christian Wolf, Universität Hannover | Jul 17, 2026
Die Hausarbeit ist tot! Es lebe die Hausarbeit
Sollen die Studierenden künftig noch Hausarbeiten schreiben, sich also in vier bis sechs Wochen intensiv mit einem Fall auseinandersetzen? Sich die Falllösungen vertieft mit Rechtsprechung, Kommentarliteratur, Lehrbüchern, Archivaufsätzen, Gesetzgebungsmaterialen, Handbüchern oder sogar Festschriftbeiträgen erarbeiten oder kann dies weg?
Juristische Fakultäten diskutieren zurzeit flächendeckend, die Hausarbeiten ganz abzuschaffen oder, soweit dies die Vorgaben des Gesetzgebers nicht zulassen, auf das absolute Minimum zu reduzieren. Dies ist bequem. Hausarbeiten machen jede Menge Arbeit und kosten Geld. Die Studierenden müssen sich intensiv mit einem Fall beschäftigen, Rechtsprechung und Literatur sichten, ziselieren, dogmatische Argumentationsfiguren nachvollziehen. Beispielhaft die Argumentation von Flume zum Unterschied von Anscheins- und Duldungsvollmacht in seinem Lehrbuch, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Zweiter Band, Das Rechtsgeschäft, § 49.
Aber auch für die Fakultäten sind Hausarbeiten eine Belastung: Die Lösungshinweise für die Korrigierenden müssen ausführlicher sein, weil die Studierenden mehr Lösungsvarianten in den Blick nehmen als bei einer Klausur. Auch muss man den Korrigierenden mehr zahlen, der Arbeitsaufwand der Korrektur ist bei einer Hausarbeit größer als bei einer Klausur. Remonstrationen sind häufiger als bei einer Klausurkorrektur. Und schließlich lässt sich auch am Bibliotheksetat sparen. Rechtswissenschaftliche Forschungsliteratur, wie Großkommentare, Archivzeitschriften, Festschriften, müssen nur noch für die Lehrstuhl bzw. Institutsbibliotheken angeschafft werden.
Also eine Win-win-Situation? Ausgelöst haben diese Diskussion die unterschiedlichen KI-Systeme, wie Claude, ChatGPT, Grok oder Beck-Noxtua. Welchen Sinn macht das Prüfungsformat Hausarbeit denn noch, wenn man durch ein LLM (Large Language Model) in wenigen Minuten mit dem richtigen Prompt eine sprachlich geschliffen formulierte Hausarbeit erhält, die wahrscheinlich sogar eine richtige Lösung enthält? Wäre da nur noch auf Klausuren und mündliche Prüfungen zu setzen nicht charmant? Die Kapazität, jede Hausarbeit mit einer mündlichen Prüfung zu überprüfen, dürfte kaum eine Fakultät haben.
Das Problem sitzt weitaus tiefer. Wenn wir ehrlich mit uns sind (Lehrende und Studierende), wird schon heute das Lernen ins TikTok-Format, oder besser gesagt, in die KI-Zusammenfassung überführt. Skripte – ursprünglich als Ergänzung zu Lehrbüchern gedacht – werden in ChatGPT oder Claude hochgeladen und mit folgendem Prompt versehen: »Ich lade dir gleich ein Skript zu [Rechtsgebiet/Thema] hoch. Fasse es auf die examensrelevanten Kernaussagen zusammen. Gliedere nach dem Prüfungsaufbau des Skripts. Definitionen bitte wortgetreu übernehmen, Streitstände nur kurz mit Kernargumenten der Gegenauffassungen und der hM darstellen. Paragrafen und zentrale Fundstellen (BGH/BVerfG-Entscheidungen) bitte beibehalten. Ziel: Wiederholung vor der Klausur, maximal 2 Seiten pro Kapitel.« Der Prompt stammt übrigens von Claude selbst. Mit LLM-Systemen lassen sich auch Prompts erstellen.
Was kommt als Nächstes? Stellt man Hausarbeiten unter den Generalverdacht, dass diese nicht von dem Studierenden verfasst sind, sondern von der KI? Muss man diesen Verdacht eigentlich nicht auch gegenüber den schriftlich begründeten Urteilen erheben? Hat nicht die KI das Urteil verfasst statt des Richters? Müsste man nicht dann auf Stuhlurteilen bestehen, also Urteilen, die unmittelbar am Schluss der mündlichen Verhandlung erlassen werden, ohne große Literatur- und Rechtsprechungsrecherche? Und weiter gefragt: Wären Richter zu einer wissenschaftlichen Begründung des Urteils überhaupt noch in der Lage, wenn die vertiefte Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung, die regelmäßig in den drei dogmatischen Fächern in den Hausarbeiten eingeübt wurde, wegfallen würde?
Die LLM-Systeme fordern die Rechtswissenschaft insgesamt heraus. Juristen ersetzen gerne die Begründung einer Ansicht mit dem Hinweis auf die hM. Zwischen beiden gibt es Parallelen, welche die Juristen für die LLM-Systeme so anfällig machen. Die hM kristallisiert sich in einem normativen Diskurs heraus. Die hM ist das Ergebnis eines – wenngleich auch verzerrten, da nicht alle Stimmen das gleiche Gewicht haben – Begründungswettbewerbs. Die LLM-Systeme zählen hingegen nur die Häufigkeit von Formulierungen, bewerten jedoch nicht die Kraft der Argumente. Oberflächlich betrachtet, geht es sowohl bei der Bildung der hM als auch bei den Antworten der LLM-Systeme um Statistik. Die hM ist ein normatives Konsensphänomen mit statistischem Beigeschmack; das LLM ist ein statistisches Phänomen mit normativem Anschein.
Nicht in der Abschaffung der Hausarbeit oder dem Verbot von KI-Programmen kann die Lösung liegen, sondern in der kritischen Reflexion der KI-produzierten Texte wie der hM. Um sich dies anzueignen, eignen sich Hausarbeiten besonders gut. Es müssen allerdings Aufgabenstellungen entwickelt werden, die den Bearbeitenden ermöglichen, die kritische Reflexion der KI-Texte transparent zu verdeutlichen.