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Prof. Dr. Christian Wolf, Universität Hannover | Feb 16, 2026
Rechtsanwälte stärken heißt Rechtsstaat stärkenRechtsstaat ohne Rechtsanwälte? Geht gar nicht! Der Januar 2026 war für die Rechtsanwälte und damit für den Rechtsstaat ein ereignisreicher Start. Der 24. Januar war – wie in jedem Jahr – der Tag des bedrohten Anwalts. In der Übergangszeit (Transición) Spaniens vom Franco-Regime zur spanischen Demokratie wurden am 24.1.1977 von rechtsextremistischen Terroristen und Franco-Anhängern vier Anwälte in einer Rechtsanwaltskanzlei der Gewerkschaft CCOO erschossen (Atocha-Massaker). Ein breites Bündnis von Anwaltsorganisationen erinnert seit 2009 an die ermordeten Anwälte. In Deutschland unterstützen den Tag des bedrohten Anwalts die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV). In jedem Jahr wird ein Land ausgewählt, auf welches exemplarisch der Fokus gelegt wird. Bislang wählte man Staaten wie Afghanistan, Belarus oder die Philippinen. Staaten, die bekanntermaßen rechtsstaatliche Prinzipien breit verletzten. In diesem Jahr wurden die USA ausgewählt. Die USA?
Die USA stehen für Gewaltenteilung, richterliche Unabhängigkeit und Bürgerrechte. Schon immer aber sahen sich auch in den USA Anwälte, die sich für Minderheiten einsetzten oder gegen Polizeigewalt vorgingen, Angriffen ausgesetzt. Was hat sich mit Trump geändert, warum jetzt der Fokus auf die USA? Sicherlich haben die Presidential Orders von Trump gegen eine ganze Reihe von Big Law Firms eine wichtige Rolle dabei gespielt. Big Law Firms, die seine politischen Gegner vertreten haben oder Diversity-Programme hatten, wurden unter Druck gesetzt: keine Regierungsaufträge mehr, Widerruf der Erlaubnis, Bundesgebäude zu betreten, und die Aufforderung an Unternehmen, die Auftragnehmer der US-Regierung waren, mitzuteilen, ob sie in Vertragsbeziehungen zu den Big Law Firms stehen.
Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Die American Bar Association (ABA) wird von der Administration Trump massiv unter Druck gesetzt. Sie soll bei der Evaluierung der vom Präsidenten vorgeschlagenen Bundesrichter nicht mehr mitwirken, gleiches soll für die Akkreditierung der Law Schools gelten. Schließlich dürfen Regierungsanwälte nicht mehr an Veranstaltungen der ABA teilnehmen.
Die Rule of Law ist tief verankert in der amerikanischen Gesellschaft, an den Universitäten, der Anwaltschaft und der Richterschaft. Die Entwicklung in den USA zeigt aber, wie schnell eine Entwicklung kippen kann.
Am 26.1.2026 hat die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen, welches die Vertragsstaaten verpflichtet, die Rechtsanwälte zu schützen und den Anwälten fundamentale Rechte für ihre Tätigkeit zuzusichern. So müssen die Vertragsstaaten unter anderem die vertrauliche Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten sicherstellen und einen schnellen und effektiven Zugang zu Mandanten gewährleisten. Soweit sie für ihre Mandanten mit der gebotenen Sorgfalt und im guten Glauben Erklärungen abgeben, sollen sie hierfür weder strafrechtlich noch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Aus deutscher Sicht dürfte am interessantesten die übernommene Verpflichtung sein, sicherzustellen, dass Anwälte ohne körperliche Angriffe, Drohungen, Behinderungen, Einschüchterungen oder Belästigungen tätig werden können. Sollte das nicht selbstverständlich sein?
Eigentlich ja. Aber wie war die Headline der BILD 2024 nach dem Solinger Messermord über die Rechtsanwältin, welche den zwischenzeitlich verurteilten Syrer in seinem Asylverfahren vertreten hat: »Half sie dem Solingen-Terroristen, seiner Abschiebung zu entgehen?« Oder wie äußerte sich ein hochrangiger Politiker über Rechtsanwälte, die in Asylangelegenheiten tätig sind: »Anti-Abschiebungsindustrie und Abschiebesaboteure«. Hier ist in Zukunft der Staat gefordert, sich schützend vor die Rechtsanwälte zu stellen.
Schon zweimal (2012 und 2019) stand die Türkei im Mittelpunkt des Tags des bedrohten Anwalts. Mit guten Gründen hätte man auch 2026 wieder den Fokus auf die Türkei legen können. Der Januar 2026 fing allerdings zunächst überraschend positiv an. Der Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer hat die Untersuchung der Tötung von zwei kurdischen Journalisten durch einen türkischen Drohnenangriff gefordert. Ein türkisches Gericht setzte darauf den gesamten Kammervorstand ab, seine Mitglieder wurden wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda angeklagt. BRAK und DAV verurteilten das Vorgehen scharf, 28 europäische Anwaltskammern und 19 Anwaltsorganisationen (einschließlich BRAK und DAV) sandten zu dem Prozess gegen die türkischen Kollegen hochrangige Prozessbeobachter. Ob mutige Richter, die europäische Öffentlichkeit oder beides zusammen, am Ende stand am 9.1. 2026 ein Freispruch für die Angeklagten. Ende gut, alles noch lange nicht gut. Am 28.1. 2026 hat das Oberste Strafgericht in Istanbul zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Vorwurf: Unterstützung der PKK, weil sie unter anderem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Anträge für ihre Mandanten gestellt haben.
Ein Rechtsstaat funktioniert ohne freie und starke Anwaltschaft nicht. Wie notwendig die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft des Europarats und wie wichtig der Tag des bedrohten Anwalts ist, wird uns leider immer wieder deutlich vor Augen geführt.