Dr. Jannina Schäffer, Redakteurin bei beck-aktuell und dort unter anderem zuständig für den Bereich Ausbildung und Karriere, Frankfurt a.M.
Eine Reform der juristischen Ausbildung kommt!
Der Vorwurf, die juristische Ausbildung sei im Kern noch dieselbe wie vor hundert Jahren, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Juristinnen und Juristen betrachten Veränderungen oft skeptisch und verwechseln Tradition nicht selten mit Qualität. Umso bemerkenswerter ist, wie viele Akteure trotzdem – oder gerade deswegen – für eine anhaltende Reformdebatte sorgen. Dass die Juristenausbildung Gegenstand des 75. Deutschen Juristentages im September 2026 in Erfurt ist, erscheint daher nur folgerichtig.
Der integrierte Bachelor hat sich – außer in Bayern – bundesweit etabliert, das E-Examen ist – trotz einiger Technikpannen – längst Realität. Die Europa-Universität Viadrina und die Leuphana Universität Lüneburg setzen neben dem integrierten LL.B. gar auf einen integrierten LL.M. Zugleich experimentieren viele juristische Fakultäten mit KI-gestützten Lehr- und Prüfungsformaten sowie digitalen Lernumgebungen. In Niedersachsen erproben Referendarinnen und Referendare die Zeugenvernehmung mit VR-Brillen, das Hamburger Protokoll wurde um eine KI-Edition erweitert und das Thesenpapier Juristisches Prüfen 2030 hinterfragt die Sinnhaftigkeit von Hausarbeiten im KI-Zeitalter.
Das alles klingt banal, ist – für juristische Standards – aber eine kleine Revolution. Jahrzehntelang bestand die vorherrschende Haltung darin, das System für alternativlos zu halten. Wer Kritik übte, musste zunächst seine Examensnote offenlegen und bekam dann zuverlässig erklärt, warum die Juristenausbildung »schon immer so gewesen sei«. Das Staatsexamen sei hart, aber gerecht, der Pflichtfachstoff überladen, aber unverzichtbar. Und überhaupt: Das Jurastudium dürfe keinesfalls leichter werden.
Angesichts eines sich rasant wandelnden juristischen Arbeitsmarkts und wachsender Gefahren für den Rechtsstaat zweifelt an einer Reformbedürftigkeit heute kaum noch jemand. Die Frage lautet nicht mehr, ob sich die juristische Ausbildung verändern muss, sondern nur noch wie. Darauf versucht auch der Deutsche Juristentag eine Antwort zu finden.
Der Deutsche Juristentag bringt seit 1860 Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Politik zusammen. Seine Beschlüsse sind zwar nicht bindend, prägen die rechtspolitische Debatte aber regelmäßig. Grundlage der Beratung sind Gutachten, die in diesem Jahr erstmals auch kostenfrei digital zur Verfügung stehen.
Für die Abteilung »Juristische Ausbildung« legte Prof. Dr. Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum unter dem Titel »Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?« ein Gutachten vor, das die Missstände der juristischen Ausbildung umfassend analysiert und daraus zwölf Reformthesen ableitet.
Krüpers Ausgangsbefund ist ebenso einfach wie unbequem_– und seit Jahrzehnten bekannt: Der Reformdebatte fehlt eine belastbare empirische Grundlage. Sie bewege sich im Bereich der anekdotischen Evidenz. Wir wissen erstaunlich wenig darüber, welche Faktoren den Studienerfolg beeinflussen, welche Lehrformate funktionieren oder welche Faktoren Stress im Examen begünstigen. Krüpers Diagnose: Die Rechtswissenschaft sei in Ausbildungsfragen »empirisch sprachlos«.
Das trifft einen empfindlichen Nerv. Tatsächlich folgen Verteidigerinnen und Verteidiger des Status quo oft einem doppelten Mantra aus »das haben wir schon immer so gemacht« und »das hat mir auch nicht geschadet«. Etwa wenn sie behaupten, die juristische Ausbildung sei qualitativ hochwertig und vermittele alle Fähigkeiten, die »gute« Juristinnen und Juristen brauchen. Doch was macht einen »guten« Juristen aus?
Besonders kritisch bewertet das Gutachten auch die Fixierung auf das Staatsexamen. Häufig stünden weniger die Vermittlung juristischer Kernkompetenzen als vielmehr die Bewältigung eines einzigen Prüfungsformats im Mittelpunkt der Ausbildung, durch die sich Jurastudierende wie mit Scheuklappen bewegen. Das Gutachten spricht in diesem Zusammenhang von einer regelrechten »Fetischisierung«. Der Befund trifft: Kaum ein anderer Studiengang misst einer einzigen Prüfung derart große Bedeutung bei. Die Folge: Prüfungsangst und enormer Stress. Zwei Drittel würden das Jurastudium laut einer Umfrage der Bundesfachschaft Jura nicht weiterempfehlen. Das ist – gerade bei sinkenden Absolventenzahlen – bedenklich.
Aus diesen Missständen leitet das Gutachten eine Forderung ab, die über punktuelle Reformen hinausgeht: eine grundlegende Debatte über Ziele, Inhalte und Leitbilder der Juristenausbildung. Fachliche Anforderungen sollen dabei keineswegs sinken, so Krüper. Die Ausbildung soll anspruchsvoll bleiben, ihre Anforderungen jedoch besser begründen und didaktisch reflektieren. Damit nimmt Krüper den Reformkritikerinnen und -kritikern, die entgegen der Realität mit einem vermeintlich sinkenden Niveau argumentieren, vorsorglich den Wind aus den Segeln.
Ein zentraler Reformvorschlag des Gutachtens betrifft das Curriculum. Krüper fordert, Prüfungsstoff zugunsten von Methodenkompetenz abzubauen. Angesichts der rasanten KI-Entwicklung erscheint das überzeugend: Wichtiger als die Reproduktion von Wissen werden Argumentation, Methodenbewusstsein und die Fähigkeit, Ergebnisse kritisch einzuordnen. Auch die Qualität der Examensprüfungen sowie die Korrekturstandards – Stichwort: verdeckte Zweitkorrektur – sollen verbessert werden. Für Hochschullehrer soll gelten: »Wer lehrt, der prüft!«
Dem juristischen Vorbereitungsdienst bescheinigt das Gutachten ebenfalls einen erheblichen Professionalisierungsbedarf. Krüper fordert deshalb obligatorische Prüferfortbildungen, die verpflichtende Evaluation von Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen sowie didaktisch angemessene Ausbildungsmaterialien.
Der gemeinsame Nenner der Forderungen: fachliche und rechtsdidaktische Professionalität. Die größte Stärke des Gutachtens liegt dabei möglicherweise nicht in einzelnen Reformvorschlägen, sondern darin, den Status quo aktiv zu hinterfragen. Eine Reform der juristischen Ausbildung ist zwingend. Offen ist nur noch, wer den Mut hat, sie zu gestalten_– und wie. Dem Thema auf dem Deutschen Juristentag eine Plattform zu geben, ist ein guter Anfang, aber noch lange nicht genug.