CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
jaheader_neu

Editorial JA 7/2026

Prof. Dr. Christian Wolf, Universität Hannover

Juristische Ausbildung der Zukunft 

So lautet der Titel des von Julian Krüper verfassten Gutachtens für den 75. Deutschen Juristentag (DJT), der vom 16. bis zum 18.9. 2026 in Erfurt stattfindet. Wie soll, wie kann die Juristenausbildung der Zukunft aussehen?

Die Herausforderungen, vor denen das juristische Studium wie die Rechtswissenschaft insgesamt stehen, sind gewaltig. In der Diskussion stand bislang zB die Frage, ob Examensklausuren nicht doppelblind korrigiert werden müssen. Dies war eine zentrale Forderung der Initiative iur.reform. Und auch der Gutachter des DJT spricht sich für doppelblinde Korrekturen aus. Zwischenzeitlich stellen sich aber andere, viel grundsätzlichere und drängendere Fragen.

Vor einem halben Jahr haben sich die meisten von uns die Perfektion, welche die Large Language Models (LLM) heute erreicht haben, kaum vorstellen können. Zwar lassen sich auch heute noch halluzinierte Entscheidungen finden, aber die Resultate sind in der Regel einschüchternd für unsere Profession. Gibt man bei Claude das Thema einer beliebigen Schwerpunktarbeit mit der Bitte um eine Gliederung ein, erhält man meist einen durchaus überzeugenden Gliederungsvorschlag.

Sind also Hausarbeiten noch geeignete Prüfungsformate? In seinem Gutachten für den Juristentag stellt Julian Krüper dies infrage. Und er ist damit nicht allein. Bei den Großen Scheinen im Juristischen Studium spielen Hausarbeiten in zunehmendem Umfang an den Fakultäten keine Rolle mehr und auch die schriftlichen Schwerpunktarbeiten dürften in naher Zukunft infrage gestellt werden, zumal das DRiG in § 5d II 2 nur mindestens eine schriftliche Leistung vorschreibt.

Fordern also KI-Systeme und die LLM-Programme eine Abschaffung häuslicher schriftlicher Prüfungsleistungen oder soll man den Weg der Berkeley Law School gehen: die Benutzung von KI-Systemen einschließlich der grammatikalischen Überprüfung der Arbeit und Übersetzungssoftware verbieten?

Ergibt es Sinn, den Einsatz von KI-Systemen zu verbieten, wenn unsere Studierenden später im Beruf mit diesen Modellen arbeiten werden und müssen? Der Weg, den die Berkeley Law School in diesem Sommersemester beschritten hat, ist aus deutscher Sicht nicht so ungewöhnlich. Kein Richter und kein Anwalt bearbeitet seine Fälle ohne Kommentar, Urteile und Aufsätze. In der Ersten Juristischen Prüfung und in Klausuren an der Universität wird aber genau dies bei der Falllösung gefordert. Man kann nun trefflich darüber streiten, ob nicht bereits während des Studiums Kommentare zuzulassen sind. Den Herausforderungen und Gefahren, die von den LLM-Systemen ausgehen, wird man damit aber nicht gerecht.

In einer Demokratie sind Gesetze nicht autoritativ von einer höheren Macht vergebene Regeln, sondern Ergebnis eines – kompromisshaften – gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses, welcher im Gesetzgebungsverfahren seinen (vorläufigen) Abschluss findet. Schon deshalb können Gerichtsentscheidungen nicht eindeutig errechenbar sein. Den Anspruch, etwas logisch zu begründen, erheben aber die LLM-Programme nicht. Sie beruhen, vereinfacht gesprochen, auf statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Die Programme berechnen, welches Wort welchem am wahrscheinlichsten nachfolgt. Beeinflusst werden die Programme von der Datenauswahl, welche den LLM-Programmen zum Training zur Verfügung gestellt werden, und von den Experten, die einen Teil der Antworten bewerten und so die Wahrscheinlichkeitsberechnung verbessern (Reinforcement Learning from Human Feedback (RLHF)).

Wie ist also künftig mit schriftlichen häuslichen Arbeiten umzugehen? Die Frage fordert nicht nur das Prüfungssystem der Universitäten heraus, sondern unser Rechtssystem insgesamt. Wie muss ein kritischer Umgang mit den LLM-Modellen aussehen, wenn wir das, was wir sagen und denken sollen, nicht auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen und uns unbekannten Experten, die stichprobenartig die Antworten des Algorithmus kontrollieren (RLHF), delegieren wollen? Haben die KI-Modelle nicht eine vergleichbare Ankerwirkung wie die Erstkorrektur des Examens für den Zweitkorrektor? Wie argumentiert man gegen eine KI-Lösung an, wenn sich Richter zuerst die Antwort der KI anzeigen lassen?

Hierüber muss gerungen werden. In Klausuren alleine, möglichst mit Skripten statt mit Lehrbüchern vorbereitet, kann die Lösung nicht liegen. Es gilt, einen intelligenten Umgang mit KI zu entwickeln und sich nicht davon entmündigen zu lassen. Universitäten müssen hier eine Vorreiterrolle spielen.

Die Diskussion um die Zukunft der Juristenausbildung ist daher auch eine Diskussion um die Zukunft unseres Rechtssystems.

PS: Alle Jurastudierenden können Mitglied des DJT werden und am DJT mitdiskutieren und entscheiden. Also, sehen wir uns in Erfurt? 


Bewerbertag Jura 2026

BTJ 2026

Anzeigen

JA_Banner_animiert_300x130

JA_Premium_bo_Banner_animiert_300x130

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü