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Editorial JA 7/2025

Prof. Dr. Hans Kudlich, Universität Erlangen-Nürnberg

Bernd von Heintschel-Heinegg zum Geburtstag

Am 24. Juni begeht unser Mitherausgeber Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg einen runden Geburtstag. Wer ihn persönlich trifft (der Verfasser zuletzt im April bei einem Staatsakt zum 400. Geburtstag des Bayerischen Obersten Landesgerichts, an dem der Jubilar bis zu dessen vorübergehender Auflösung tätig war) oder mit ihm korrespondiert (der Verfasser meist mehrfach pro Woche) glaubt an einen Fehler in der Dokumentation, wenn er hört, dass es der achtzigste sein soll. Zu fit wirkt er dafür, zu schaffenskräftig, zu flink.

Die juristische Karriere von Bernd von Heintschel-Heinegg ist beeindruckend, ebenso breit wie erfolgreich: In der Justiz ist er nach verschiedenen – in Bayern in diesem Wechsel üblichen – Stationen bei Gerichten und in der Staatsanwaltschaft zum Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht aufgestiegen. Weitere Erwähnung an dieser Stelle verdient seine Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare. Hier konnte er seinen didaktischen Neigungen nachkommen, von denen die JA bis heute profitiert. Gleichsam eine zweite Laufbahn als Rechtsanwalt hat er dann nach seiner Pensionierung eingeschlagen: Was zunächst nur als Vertretung geplant war, wurde inzwischen zu einer bereits 15 Jahre währenden Tätigkeit mit Schwerpunkten im Strafrecht, im Familienrecht und im Erbrecht. Weitere Erwähnung verdient seine Tätigkeit als Sonderermittler für mehrere Untersuchungsausschüsse, insbesondere für die beiden NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags.

Neben dieser praktischen Tätigkeit ist Bernd von Heintschel-Heinegg auch ein erfolgreicher Wissenschaftler. Als langjähriger Lehrbeauftragter und später Honorarprofessor an der Universität Regensburg betraf diese zum einen den Bereich der Lehre. Über die Grenzen Regensburgs hinaus noch prominenter ist aber sein Wirken in der Forschung: So ist er unter anderem Bandredaktor zweier Bände des Münchener Kommentars zum StGB und Mitherausgeber des KMR-Kommentars zur StPO sowie des Handbuchs zum Europäischen Strafrecht. Vor allem aber war er Spiritus Rector und ist seit der Begründung Herausgeber und Autor umfangreicher Passagen des Beck’schen Online-Kommentars zum StGB. Es handelt sich hier um einen der ersten und erfolgreichsten Online-Kommentare überhaupt, und Bernd von Heintschel-Heinegg hat die Chancen dieses Mediums früh erkannt und maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses frühzeitig im Rahmen von beck-online genutzt wurden (und mittlerweile aus der juristischen Welt nicht mehr wegzudenken ist). Dass er Jahre lang auch einen beck-blog moderiert hat, zeigt seine besondere Aufgeschlossenheit für neue Formate.

Die Initiative im Zusammenhang mit dem BeckOK ist aber auch charakteristisch für einen anderen Wesenszug: Bernd von Heintschel-Heinegg begreift Herausforderungen als Chance, packt zu und entwickelt Lösungen. Das zeigt sich sehr deutlich auch im zweiten Feld neben dem Straf- und Strafprozessrecht, in dem er verstärkt tätig ist, nämlich dem Familienrecht. Als er als Referendarausbilder feststellte, dass es für die familienrechtliche Ausbildung keine geeignete Literatur gab – verfasste er diese einfach selbst. Die damals unter anderem von ihm erstellten JA-Skripten zum Familienrecht haben eine ganze Generation von Referendaren auf ihrem Weg durchs Examen begleitet. Später ist er auch dieser Materie mit dem großen von ihm mitherausgegebenen Handbuch zum Familienrecht treu geblieben.

Seine Tätigkeit für die JA geht noch zurück in die Luchterhand-Zeit der Zeitschrift, wo er mit Dieter Maihold und Rüdiger Rubel, der schon vorher für die JA tätig gewesen war, für einen kompletten Relaunch der Zeitschrift sorgte. Zusammen mit diesen beiden war Bernd von Heintschel-Heinegg Geschäftsführender Herausgeber, der zugleich Schriftleitungsaufgaben wahrnahm und mit Dieter Maihold zusammen zeitweise für die gesamte satzfertige Herstellung des Hefts mit zuständig war. Erst Jahre später traten (wieder) drei universitäre Mitherausgeber an die Seite der Praktiker, wobei Bernd von Heintschel-Heinegg weiterhin mit für den studentischen Teil und weitgehend allein für den Referendarteil im Strafrecht zuständig blieb.

Neben seinem Fleiß, seinem Gespür für neue Entwicklungen und seinem messerscharfen Verstand ist eine Eigenschaft des Jubilars besonders hervorzuheben: sein freundliches und unprätentiöses Auftreten gerade gegenüber jüngeren Kollegen und Autoren. Ich selbst habe Bernd von Heintschel-Heinegg im Jahr seit 1999 mit meinem ersten Beitragsangebot als junger Assistent kennengelernt und war sofort begeistert davon, wie rasch und freundlich er mir geantwortet hat. Er hat es immer verstanden, das Gefühl zu vermitteln, den Autoren zu vertrauen. Wenige Jahre später habe ich dies erneut erfahren dürfen, als ich von ihm gerade an der Schwelle zur Habilitation mit diversen Vorschriften im damals neu gegründeten BeckOK StGB betraut worden bin. Gerade dieses zuvorkommende, freundliche und motivierende Auftreten gegenüber jungen Nachwuchswissenschaftlern zeichnet Bernd von Heintschel-Heinegg in besonderer Weise aus, und so ist es auch kein Wunder, dass in dem eben erwähnten BeckOK StGB viele Kollegen tätig sind, die als junge Assistenten ihre ersten Beiträge in der JA geschrieben haben. Dass Bernd von Heintschel-Heinegg in dieser Gruppe nach wie vor viele Sympathiepunkte sammelt, erlebe ich selbst auch immer wieder bei meinen eigenen Mitarbeitern.

Ein in verschiedenen Bereichen erfolgreicher Jurist, ein großartiger Mensch und (wenn man das Privileg hat, ihn so nah kennenzulernen) ein treuer Freund – was kann man sich mehr wünschen? Sich selbst wenig – dem Jubilar dafür noch viele weitere gesunde und erfüllte Jahre!

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