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Das EU-Parlament will Produkte aus Zwangsarbeit vom EU-Binnenmarkt verbannen. Am Dienstag stimmte es neuen Regeln zu, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten. Hersteller von verbotenen Waren müssen diese spenden, recyceln oder zerstören.
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Das EU-Parlament hat das umstrittene europäische Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte angenommen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für das Vorhaben. Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt.
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Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat im Streit um die Herausgabe von Dokumenten der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu einem Einsatz im zentralen Mittelmeer einen kleinen Erfolg erzielt. Frontex habe den Zugang zu bestimmten Fotografien zu Unrecht verweigert, entschied das EuG.
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Im Markenstreit um die Bezeichnung "Joyful by nature" hat der Kosmetikhersteller Kneipp vor dem EuG aufgrund der Bekanntheit einer älteren Marke eine Niederlage erlitten. Die Bekanntheit werde schrittweise erworben und könne auch schrittweise wieder verloren gehen, stellte das Gericht in diesem Zusammenhang klar.
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