Das ehrgeizige Ziel, in der EU bis 2050 im Gebäudesektor klimaneutral zu sein, hat eine weitere Hürde genommen. Am Dienstag nahm das EU-Parlament bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.
Bis 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst. Bei Wohngebäuden sollen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16% und bis 2035 um mindestens 20 bis 22% senken. Für Nichtwohngebäude soll eine Sanierungspflicht eingeführt werden: Bis 2030 sollen 16% und bis 2033 nochmals 26% dieser Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz saniert werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass diese Gebäude die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
Außerdem sieht die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen in der EU vor. Bis 2030 soll dies schrittweise zumindest in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden geschehen, sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Daneben verpflichtet die Richtlinie die EU-Staaten, Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung zu treffen. Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 sollen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden dürfen. Weiter zugelassen sind laut Vorschlag dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.
Ausnahmen von den neuen Vorschriften sollen für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude möglich sein. Die EU-Staaten können laut Parlament zudem beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude auszunehmen.
Nach Angaben der EU-Kommission sind die Gebäude in der EU für 40% des Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Im Dezember 2021 nahm die Brüsseler Behörde den Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz an, der zum Paket "Fit für 55" gehört. Das EU-Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.
Aus der Datenbank beck-online
Frenz, Die EU-Gebäude-RL ist festgezurrt, bleibt aber weit hinter dem GEG zurück, Enk-Aktuell 2023 010271
Stäsche, Reform des EU-Emissionshandelssystems, der Effort-Sharing-Verordnung, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie – "Fit for 55"?, KlimR 2023, 171
Frenz, Nachhaltige Wirtschaftswende nach dem EU-Klimapaket "Fit for 55", EWS 2021, 241
Von der Leyen: Eine Billion für den "Green Deal" bis 2030, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.01.2020, becklink 2015178