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Bundestag entscheidet zu Stiftungsfinanzierung, Konzern-Mindeststeuer und BNetzA

Bundestag
Die staat­li­che Fi­nan­zie­rung par­tei­na­her Stif­tun­gen wird erst­mals auf eine ge­setz­li­che Grund­la­ge ge­stellt. Dies hat der Bun­des­tag heute be­schlos­sen. Au­ßer­dem setz­ten die Par­la­men­ta­ri­er eine EU-Re­ge­lung zur Kon­zern-Min­dest­steu­er um und über­lie­ßen der BNetzA mehr Kom­pe­ten­zen, etwa bei der Fest­le­gung von Netz­ent­gel­ten.

Das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Die jeweilige Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Und die Stiftung muss die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien für hochbegabte Studentinnen und Studenten. Die gesetzliche Regelung wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht nach einer AfD-Klage die bisherige Förderpraxis im letzten Februar verworfen hatte (Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Die AfD will nun auch gegen das Gesetz in Karlsruhe vorgehen.

Während das Gesetz von SPD, Grünen, FDP, Union und von der Linken getragen wurde, protestierte die AfD vehement, weil sie sich benachteiligt sieht. Sie sitzt erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat nach der Regelung keinen Anspruch auf eine Förderung. Zudem dürfte künftig das geforderte Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zum Hindernis werden, weil zwei AfD-Landesverbände – Thüringen und Sachsen-Anhalt – inzwischen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Die AfD als Ganzes gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall.

Mindeststeuer für internationale Großkonzerne kommt

International agierende Großunternehmen sollen künftig weltweit mindestens 15% Steuern zahlen. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Koalition sowie der Unionsfraktion die Umsetzung einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen. Die Linke und die AfD stimmten dagegen. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um, mit der laut Bundesregierung "schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen" entgegengewirkt und "Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit" gefördert werden sollen. Der Beschluss ist der erste Teil einer globalen Steuerreform. Der zweite Teil ist eine Neuregelung für die Besteuerung großer Digitalkonzerne.

Die Reform soll verhindern, dass Konzerne ihre Gewinne in Länder verschieben, in denen sie weniger Steuern zahlen müssen. Firmen, die mehr als 750 Millionen Euro Umsatz jährlich machen, müssen demnach diesen Mindestbetrag an Steuern zahlen. Schätzungen zufolge fallen etwa 600 bis 800 deutsche Unternehmen darunter. Die Regelung gilt unabhängig davon, wo die Gewinne entstehen. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält das Recht, Gewinne aus einer Steueroase so weit nachzuversteuern, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung von 15% unterliegen.

Der Linken-Abgeordnete Christian Görke kritisierte das aus seiner Sicht zu geringe Aufkommen für Deutschland. Die jährlichen Ausfälle durch Steuervermeidung von Großkonzernen lägen Schätzungen zufolge im Milliardenbereich. Die Mehreinnahmen durch das Mindeststeuergesetz seien dagegen nur "trockene Krümel". Ab 2026 erwartet die Bundesregierung in Deutschland im Zuge der Maßnahme Steuermehreinnahmen des Staates von 950 Millionen Euro, 2027 und 2028 sollen es 650 Millionen und 420 Millionen Euro sein. Während demnach Bund und Länder davon profitieren werden, wird für die Kommunen mit Mindereinnahmen gerechnet.

Bundesnetzagentur wird unabhängiger

Auch mit der Reform, die mehr Rechte für die Bundesnetzagentur (BNetzA) vorsieht, passt Deutschland seine Gesetzgebung an EU-Recht an. Die BNetzA werde damit unabhängiger von Bundesregierung und Bundestag, sagte der SPD-Abgeordnete Markus Hümpfer.

Netzentgelte werden für die Nutzung von Energienetzen fällig und sind am Ende auch Bestandteil der Gas- und Strompreise. "Zukünftig entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang gesetzgeberische Vorgaben in Verordnungen", erklärte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. "Die Behörde muss dies selbst festlegen." Die Festlegungen insbesondere bei der Kostenregulierung seien entscheidend für die Frage, ob die Netzbetreiber die anstehenden Milliardeninvestitionen und den Umbau der Netze stemmen können. Der Ausbau erneuerbarer Energien setze auch einen Ausbau der Stromnetze voraus. 

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller hatte schon im Spätsommer eine Strompreisreform mit niedrigeren Gebühren für Regionen mit viel Windkraft angekündigt. Heute bekräftigte er diese Pläne im "Handelsblatt". Noch in diesem Jahr wolle seine Behörde einen Vorschlag zur Reform der Netzentgelte machen, sagte er der Zeitung. "Wir stellen zur Diskussion, dass Netzbetreiber, die ihre Netze insbesondere für Erneuerbare ausbauen, entlastet werden. Heute werden diese Investitionen ausschließlich von den Verbrauchern vor Ort getragen, dabei ist der Ausbau eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung." Eine deutschlandweite Vereinheitlichung strebe er dabei nicht an. Eine Neuregelung kann nach Einschätzung seiner Behörde frühestens am 01.01.2025 in Kraft treten.

 

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Staatliche Förderung politischer Stiftungen – Desiderius-Erasmus-Stiftung, NVwZ 2023, 496 (m. Anm. Geerlings)

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