Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. (enreg) ist eine gemeinnützige und unabhängige wissenschaftliche Forschungseinrichtung in privater Trägerschaft mit natürlichen und juristischen Personen als Mitgliedern.
Das Institut befasst sich mit allen Rechtsfragen, die mit der wettbewerbsanalogen und gemeinwohlinduzierten Regulierung der Netzsektoren Energie, Telekommunikation und Eisenbahn zusammenhängen. Hinzu kommen das Wasserwirtschaftsrecht, das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) und das Recht der Digitalisierung des Wirtschaftslebens. Zentrale Forschungsschwerpunkte des Instituts sind aktuell die Regulierung von Netznutzungsentgelten, die Umstrukturierung der Energiewirtschaft in eine postfossile Ära („Energiewende“), die Umstellung der Telekommunikation auf Glasfasernetze und moderne Mobilfunknetze, die zukunftsfähige Gestaltung der Eisenbahnmärkte sowie die rechtliche Einhegung internetbasierter Geschäftsmodelle. In allen Rechtsbereichen spielen unionsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle.
Das EWIR ist ein Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Es setzt als unabhängiges, von der Universität getragenes, Institut seit Oktober 2017 die Arbeit des früheren Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln fort, das 1956 als erste wissenschaftliche Einrichtung dieser Art in Deutschland, in Bonn, gegründet wurde und von 1964 bis 2017 in Köln aktiv war. Der Förderverein des alten Instituts steht auch dem EWIR unterstützend zur Seite. Direktor des EWIR ist Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley).
Die hohe Dynamik und Komplexität des modernen Energierechts machen eine Fokussierung unverzichtbar. Das EWIR konzentriert sich daher auf die privatrechtlichen Aspekte des Energiewirtschaftsrechts und auf Themen, die im Schnittbereich zu den anderen Forschungsfeldern des Lehrstuhls liegen (insbesondere Energiekartellrecht, Energievertragsrecht, Kundenschutz, Fernwärme, Elektromobilität, Digitalisierung und Daten). Die Grundlagen dafür bilden die zivilrechtliche Basis des Lehrstuhls sowie die Verbindung mit dem Kartellrecht, dem Telekommunikationsrecht und dem Recht der digitalen Wirtschaft.
Nicht im Fokus der Forschungsagenda des EWIR stehen Aspekte des öffentlichen Energierechts (zB Europa-, Verfassungs-, Planungs-, Bau-, Klimaschutz-, Vergabe- oder Beihilfenrecht) sowie die komplexen, eher ökonomisch geprägten Details der Netzentgeltregulierung und das EEG. In Bezug auf diese Gebiete arbeitet das EWIR mit anderen Instituten zusammen, insbesondere mit dem ökonomischen Institut für Energiewirtschaft an der Universität zu Köln (EWI) und mit den öffentlich-rechtlichen Partnerinstituten in Düsseldorf (DIER) und Bochum (IBE) sowie mit der Universität Tilburg (Niederlande).
Das Institut für Berg- und Energierecht (IBE) ist eine fakultätsunabhängige Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum. Seit seiner Gründung im Jahre 1988 befasst es sich in Forschung und Lehre mit allen Fragen des deutschen, europäischen und auch vergleichenden Berg- und Energierechts nebst den Verbindungslinien zum Verfassungs-, Verwaltungs- und Kommunalrecht, Klimaschutz-, Umwelt- und Planungsrecht sowie zum Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht. Der Forschungsstandort im Ruhrgebiet als traditionsreichem wie innovativem Energiezentrum und Sitz zahlreicher zukunftsfähiger Unternehmen auf diesem Sektor bietet ideale Voraussetzungen für den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis. Auch deshalb ist das Institut gefragter Ansprechpartner für im Bereich Bergbau und Energie tätige Unternehmen, Behörden, die Anwaltschaft und Verbände. Dazu trägt zudem ein facettenreiches Veranstaltungsprogramm bei. Das IBE engagiert sich vielfältig in interdisziplinären wie internationalen Kooperationen. Disziplinär arbeitet es zudem mit anderen deutschen Energierechtsinstituten, allen voran mit dem Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln (EWIR) und dem Institut für Energierecht (DIER) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zusammen. Der Geschäftsführende Direktor des IBE ist Prof. Dr. Joh.-Christian Pielow.