Dr. Julia Busch
Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat im Februar 2018 den Standardentwurf E-DRS 35 zur anteilmäßigen Konsolidierung im Konzernabschluss nach HGB veröffentlicht.
Praxis-Info!
Mit E-DRS 35 hat das DRSC eine Nachfolgeregelung zum aktuell anzuwendenden DRS 9 zur Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Die Kommentierungsfrist ist am 11.5.2018 abgelaufen.
E-DRS 35 konkretisiert die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung nach § 310 HGB, der die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss regelt. Dabei werden auch die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens spezifiziert, die Voraussetzung für die Vornahme einer anteilmäßigen (quotalen) Konsolidierung sind. Hierzu gehören insbesondere das Vorliegen der Unternehmenseigenschaft sowie die tatsächliche Ausübung eines gemeinschaftlich beherrschenden Einflusses auf Basis einer auf Dauer angelegten vertraglichen Vereinbarung zwischen einem oder mehreren Konzernunternehmen einerseits sowie mindestens einem konzernfremden Gesellschafter andererseits.
Ausgehend vom Jahresabschluss des Gemeinschaftsunternehmens sind die Anforderungen an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung zu beachten. Der Standard konkretisiert ferner die entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vollkonsolidierung nach § 310 Abs. 2 HGB, also insbesondere auch der Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung und Aufwands- und Ertragseliminierung unter Berücksichtigung latenter Steuern. Festgelegt werden darüber hinaus zudem die aus der Anwendung von E-DRS 35 erforderlichen Mindestangaben im Konzernanhang.
WP/StB Dr. Julia Busch, Prokuristin der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 6/2018
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