Prof. Dr. Christian Zwirner
Im Zuge vermehrter Insolvenz- und Restrukturierungsfälle in den vergangenen Jahren hat der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW eine Neufassung des „IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“ veröffentlicht. Nachdem der IDW S 6 i.d.F. vom 20.8.2012 häufig als zu umfangreich, zu komplex und zugleich zu lückenhaft galt, wurde in der Neufassung vom 16.5.2018 auf die Konkretisierung der Anforderungen für weniger komplexe Unternehmen geachtet. Zudem veröffentlichte das IDW einen Fragen- und Antworten-Katalog zum IDW S 6.
Praxis-Info!
Insolvente Unternehmen gelten für gewöhnlich dann als sanierungsfähig, wenn eine positive Fortführungsprognose im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB besteht sowie das Unternehmen eine angemessene Eigenkapitalausstattung aufweist und somit nachhaltig rendite- und wettbewerbsfähig ist. Bei zuverlässiger Erfüllung der Anforderungen werden regelmäßig Sanierungsgutachten erstellt. Dabei stützt sich das Gutachten insbesondere auf die Grundlage des Konzepts einer systematischen Lagebeurteilung des Unternehmens innerhalb seines Umfelds. Eine solche Analyse bildet die Basis eines schlüssigen Konzepts, da sich daran unmittelbar die zu ergreifenden Maßnahmen mit Blick auf eine nachhaltige Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung anschließen.
Darüber hinaus orientiert sich die Neufassung des Standards an einer klaren Definition der Anforderungen, die innerhalb einzelner Phasen des Sanierungsprozesses jeweils relevant sind. So sollen gerade im Fall weniger komplexer Unternehmen die Besonderheiten der Anforderungen an das Sanierungskonzept deutlicher herausgestellt werden. Schlussendlich ist damit das Ziel verbunden, in der Praxis den Umfang eines derartigen Konzepts nicht an formale Kriterien zu binden, sondern bedarfsorientiert und abhängig von der jeweiligen Krisensituation zu konzeptionieren. So sind in der Neufassung des IDW S 6 zwar keine Sonderregelungen für kleinere Unternehmen zu finden; dennoch stellt der Standard ausreichend den Fokus auf die Wiederherstellung der Rentabilität in Verbindung mit der Notwendigkeit des Grundsatzes der Wesentlichkeit dar.
Eine Besonderheit des IDW S 6 ergibt sich hinsichtlich der Beurteilung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Hierbei ist grundsätzlich auf das bilanzielle Eigenkapital und nicht auf das wirtschaftliche Eigenkapital abzustellen. Allerdings sieht IDW S 6 eine Ausnahme vor, wonach zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung auch Bestandteile des wirtschaftlichen Eigenkapitals berücksichtigt werden dürfen, wenn die dem Unternehmen gewährten Finanzierungen nachrangig gegenüber anderen Gläubigern sind und dem Unternehmen so lange zur Verfügung gestellt werden, wie sie zur Herstellung eines angemessenen Eigenkapitals benötigt werden.
WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 12/2018
becklink411875