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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

Neuerungen in der elektronischen Finanzberichterstattung

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Zur Steigerung der Vergleichbarkeit und Transparenz hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Vorschlag zur Einführung eines EU-einheitlichen digitalen Berichtsformats vorgelegt. Ab Januar 2020 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat, dem European Single Electronic-Format (ESEF), veröffentlichen.


 

Praxis-Info!

Derzeit werden Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte meistens manuell erstellt und liegen vielfach in gedruckter Form oder als pdf-Datei vor, nicht aber in einer einheitlichen maschinenlesbaren Fassung. Dies erschwert die Auswertung der Daten, für Analysten ebenso wie für Kreditgeber.

Durch den sog. technischen Regulierungsstandard (RTS), welcher durch die ESMA vorgelegt wurde, müssen Jahresfinanzberichte von EU-Emittenten ab 1.1.2020 in dem einheitlichen Berichtsformat XHTML (XHTML = EXtensible HyperText Markup Language-Format) veröffentlicht werden. Für IFRS-Konzernabschlüsse ist diese Vorschrift durch die XBRL-Etikettierungspflicht erweitert. Die sog. Etikettierung dient dazu, bestimmte Bestandteile des Finanzberichts zu strukturieren und damit maschinenlesbar zu machen. Ab 2020 sind im ersten Schritt lediglich primäre Abschlussbestandteile zu etikettieren. Nach Ablauf der Schonfrist von zwei Jahren sollen im Anschluss weitere 234 Anhang-Informationen verpflichtend zu etikettieren sein. Die Neuregelung zielt dabei insbesondere auf die Erhöhung der Vergleichbarkeit und Transparenz sowie die technologiebasierte Auslesbarkeit der publizierten Finanzdaten ab. Zudem sollen die elektronischen Jahresberichte künftig besser zugänglich und für Analysezwecke leichter auswertbar sein. In ganz Europa sind nach Schätzung der ESMA über 5.000 Konzerne betroffen.

Praxisrelevante Herausforderungen stellen u.a. die Fragen nach dem erwarteten Abschlussformat, formatübergreifender Datenkonsistenz (widerspruchsfreier Daten) und geeigneter IT-Systeme dar. Mögliche Unterschiede im Ausweis zwischen ESEF-Taxonomie und Finanzbericht sowie interne Prozesse zur Kontenanlage und Etikettierung werden sowohl für Bilanzierende als auch für Berater zu Herausforderungen, denen es sich zu stellen gilt. Nur durch eine zeitnahe Auseinandersetzung mit dieser Thematik können Risiken begrenzt und Chancen genutzt werden.

Die Europäische Kommission unterstützt das einheitliche europäische Berichtsformat und sieht hierin einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Finanzberichterstattung. Mit einer Verabschiedung des Standards in 2018 ist aus heutiger Sicht zu rechnen. Neben der seit Jahren in Deutschland bekannten E-Bilanz für steuerliche Zwecke rücken zunehmende Digitalisierungstendenzen (Stichwort: Digitaler Finanzbericht) sowie standardisierte Berichtsformate (ESEF) in den Fokus der handelsrechtlichen und kapitalmarktorientierten Rechnungslegung.

 

WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

BC 8/2018 

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