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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

IASB schlägt Änderungen an IFRS 17 vor

Dr. Corinna Boecker

 

Mit dem Exposure Draft (Standardentwurf) ED/2019/4 schlägt das IASB Änderungen an dem Standard IFRS 17 „Insurance Contracts“ (Versicherungsverträge) vor. Zunächst soll der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 17 um ein Jahr in die Zukunft verschoben werden (1.1.2020). Dieser Zeitpunkt soll analog für die erstmalige Anwendung von IFRS 9 durch Versicherungsunternehmen gelten. Darüber hinaus sollen für verschiedene weitere Themenbereiche Modifikationen an IFRS 17 erfolgen. Die Kommentierungsfrist zu diesem Exposure Draft endete am 25.9.2019 – die weitere zeitliche und inhaltliche Entwicklung bleibt derzeit abzuwarten.


 

 

Praxis-Info!

Im Juni 2019 hat das IASB den Exposure Draft ED/2019/4 mit dem Titel „Amendments to IFRS 17“ veröffentlicht. IFRS 17 selbst, der schon im Mai 2017 verabschiedet worden war, beinhaltet neue Bilanzierungsvorgaben für Unternehmen aus der Versicherungsbranche und soll die bisherige Vorschrift IFRS 4 ersetzen. Bislang ist eine erstmalige Anwendung dieses Standards für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund gilt bezüglich IFRS 9 für Versicherungsunternehmen eine Sonderregelung, wonach diese auch IFRS 9 erst zum 1.1.2021 anzuwenden haben (für alle anderen Unternehmen galt bereits der 1.1.2018 als Datum der Erstanwendung), sodass der Übergang auf IFRS 17 und IFRS 9 gemeinsam zu erfolgen hat.

Da die Umstellung auf IFRS 17 für die Bilanzierungspraxis eine sehr große Herausforderung darstellt, begannen die betroffenen Unternehmen frühzeitig mit ihren Umstellungsprojekten. Im Zuge dessen waren Schwachstellen an der Neuregelung zutage getreten, die das IASB schließlich dazu veranlassten, die verabschiedeten Neuregelungen noch vor ihrem Erstanwendungszeitpunkt zu modifizieren und somit auf die Bedenken aus der Praxis zu reagieren.

Aufgrund der insgesamt hohen Komplexität der Regelungsinhalte von IFRS 17 – einhergehend mit der verspäteten Erstanwendung von IFRS 9 durch Versicherungsunternehmen – spricht sich das IASB im ED/2019/4 dafür aus, den Erstanwendungszeitpunkt für beide Standards – wieder gemeinsam – um ein weiteres Jahr zu verschieben. Geplant ist die Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 für Versicherungsunternehmen folglich für den 1.1.2022.

Die im Exposure Draft enthaltenen Änderungen an IFRS 17 sind vielfältig und betreffen die folgenden Aspekte:

  • Bilanzierung bestimmter Kreditkarten und Darlehen,
  • Vereinnahmung von Gewinnen,
  • Verteilung der Abschlusskosten,
  • Berücksichtigung von Risikomanagement-Maßnahmen,
  • Ausweis von Aktiva und Passiva aus Versicherungsverträgen,
  • Rückversicherung verlustträchtiger Verträge,
  • Bilanzierung übernommener Schadenverpflichtungen beim Übergang auf IFRS 17.

Der Exposure Draft ED/2019/4 steht auf der Homepage des IASB zum Download zur Verfügung. Nachdem die Kommentierungsfrist am 25.9.2019 bereits endete, bleibt es abzuwarten, inwieweit es nochmals zu Veränderungen an den vorgeschlagenen Neuerungen kommen wird und zu welchem Zeitpunkt IFRS 17 letztendlich erstmals anzuwenden sein wird. Das IASB rechnet mit einer Verabschiedung des modifizierten IFRS 17 etwa Mitte des Jahres 2020.

 

WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 10/2019

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