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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

IASB schlägt Änderungen an IAS 1 vor

Dr. Corinna Boecker

 

Mit dem Exposure Draft (Standardentwurf) ED/2019/6 schlägt das IASB Änderungen an dem Standard IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ vor. Die vorgeschlagene Konkretisierung im Zusammenhang mit den Angabepflichten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden soll bessere Klarheit bringen hinsichtlich der Frage, welche Informationen als wesentlich anzusehen und damit zu berichten sind.

Die Kommentierungsfrist zu diesem Exposure Draft endet am 29.11.2019 – die weitere zeitliche und inhaltliche Entwicklung bleibt derzeit abzuwarten.


 

 

Praxis-Info!

Im August 2019 hat das IASB den Exposure Draft ED/2019/6 mit dem Titel „Disclosure of Accounting Policies – Proposed amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2“ veröffentlicht. IAS 1 verlangt von den Bilanzierenden eine Darstellung ihrer wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Dabei verwendet IAS 1 in der Originalfassung bislang den Begriff „significant“, um die Bedeutsamkeit der zu berichtenden Informationen auszudrücken. Nach dem Willen des IASB soll stattdessen künftig die Formulierung „material“ verwendet werden, um so noch besser zu präzisieren, welche Informationen ein Unternehmen in diesem Kontext tatsächlich anzugeben hat. Im Deutschen könnte die Differenzierung des jeweiligen Begriffsverständnisses beispielsweise dahingehend erfolgen, dass „significant“ mit „erheblich“ und „material“ mit „wesentlich“ übersetzt wird.

Zur Konkretisierung der geplanten Änderungen führt der Exposure Draft aus, dass eine Information zu den verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dann als wesentlich – im Sinne von „material“ – anzusehen ist, wenn sie geeignet ist, Entscheidungen der Adressaten des Abschlusses beeinflussen zu können (gegebenenfalls zusammen mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen). In diesem Zusammenhang soll in IAS 1 auch eine Leitlinie dazu aufgenommen werden, was eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode „material“ macht. Darüber hinaus wünscht das IASB die Ergänzung des IFRS Practice Statement 2 um zusätzliche Erläuterungen und Beispiele, die den Bilanzierenden Hilfestellungen geben sollen für die Anwendung des Materiality-Konzepts (Konzept der Wesentlichkeit) bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Im Rahmen der erbetenen Kommentierungen der vorgeschlagenen Änderungen gibt das IASB im ED/2019/6 sechs Fragen vor, um die Stellungnahmen einer gewissen Strukturierung zu unterwerfen. Diese beziehen sich sowohl auf den Inhalt der vorgeschlagenen Modifikationen als auch auf die Verständlichkeit der gewählten Formulierungen (inklusive einer Frage zu möglichen Schwierigkeiten bei der Übersetzung der englischen Begriffe in andere Sprachen).

Der Exposure Draft ED/2019/6 steht auf der Homepage des IASB zum Download zur Verfügung. Die Kommentierungsfrist endet am 29.11.2019. Anschließend bleibt es abzuwarten, inwieweit es nochmal zu Veränderungen an den vorgeschlagenen Neuerungen kommen wird und zu welchem Zeitpunkt der modifizierte IAS 1 dann erstmals anzuwenden sein wird.

 

WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 11/2019 

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