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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

ESMA-Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

 

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 22.10.2019 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht, die in 2020 auf die IFRS-Jahresabschlüsse für 2019 anzuwenden sind. Neben spezifischen IFRS-Anwendungsthemen stehen Umweltaspekte, alternative Leistungskennzahlen und Brexit-Analysen besonders im Fokus.


 

 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Die Bekanntgabe der ESMA-Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019 erfolgt mit dem Zweck, die einheitliche Anwendung der IFRS zu fördern. Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern (Behörden, die Regelverstöße sanktionieren) – wie hierzulande insbesondere der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die börsennotierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders berücksichtigen (für 2018 siehe hier).

 

Lösung

Zu spezifischen IFRS-Themen lauten nach Angaben von Deloitte IAS Plus vom 22.10.2019 die Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) für die IFRS-Abschlüsse 2019 wie folgt:

  • Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse);
  • Nachverfolgung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente für Kreditinstitute) und IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden für allgemeine Emittenten);
  • Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12 (Ertragsteuern); einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 (Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung).

Ferner hebt die ESMA die potenziell erheblichen Auswirkungen des Übergangs von einem Referenzzinssatz auf einen anderen auf die Finanzberichterstattung hervor, wobei der rechtzeitigen Angabe der Folgen hohe Priorität beizumessen sei.

Darüber hinaus betont die ESMA die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Angabe nichtfinanzieller Informationen mit Schwerpunkt auf Umweltaspekte und spezifische Aspekte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen. Wichtig sind der ESMA zudem Angaben zur Analyse der Frage, welche möglichen Auswirkungen der BREXIT haben kann. Darüber hinaus gilt das harmonisierte elektronische Format für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten (das europäische einheitliche elektronische Format, ESEF) für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen. Hierzu erwartet die ESMA nach Einschätzung der Deloitte-Experten von den Emittenten, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen rechtzeitig zu gewährleisten.

 

 


Praxishinweise:

  • Die ESMA und die europäischen nationalen Enforcer werden die Anwendung der in den Prioritäten aufgeführten IFRS-Vorschriften beobachten und verfolgen, wobei die nationalen Behörden sie in ihre Überprüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die ESMA wird Daten darüber sammeln, wie börsennotierte europäische Unternehmen die Prioritäten umgesetzt haben, und ihre Ergebnisse in einem separaten Bericht veröffentlichen.
  • Zur ESMA-Mitteilung vom 22.10.2019 im Original-Text siehe unter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-1236_enforcement_priorites_2019.pdf. Die Veröffentlichung der entsprechenden DPR-Prüfungsschwerpunkte dürfte wie in den Vorjahren noch im November erfolgen.

 

 

 

Dipl.-Kfm. Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 12/2019

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