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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

ESMA: Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2018

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat drei gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekannt gegeben, die bei den Prüfungen durch die Enforcement-Behörden im Jahr 2019 und bezogen auf die Abschlüsse für das Jahr 2018 neben den nationalen Prüfungsschwerpunkten im Fokus stehen werden. Damit soll die einheitliche Anwendung der IFRS gefördert werden.


 

 

Praxis-Info!

Am 26.10.2018 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Prüfungsschwerpunkte, die kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für das Berichtsjahr 2018 besonders berücksichtigen sollen, bekannt gegeben. In Zusammenarbeit mit den nationalen Enforcern („Sanktionierer“ von Regelverstößen) – wie die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) – hat die ESMA auf europäischer Ebene einheitliche Prüfungsschwerpunkte erarbeitet, die bei den Prüfungen im Jahr 2019 im Fokus stehen werden:

  1. Ausgewählte Anwendungsfragen zur Implementierung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“.
  2. Ausgewählte Anwendungsfragen zur Implementierung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“.
  3. Anhangangaben nach IAS 3.30 zu den erwarteten Auswirkungen aus der Implementierung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“.

Darüber hinaus unterstreicht die ESMA die Bedeutung einer informativen und ausgewogenen Lageberichterstattung und weist hier insbesondere auf die Angaben zu nichtfinanziellen Informationen mit den Schwerpunkten auf Umwelt- und Klimaaspekte sowie spezifische Gesichtspunkte der ESMA-Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen hin. In diesem Zusammenhang werden von der ESMA bezüglich der Berichterstattung genannt:

  • Angaben zu nicht-finanziellen Informationen mit Fokus auf Umwelt- und Klima-Aspekte sowie zu Leistungskennzahlen zu nicht-finanziellen Richtlinien;
  • spezifische Gesichtspunkte der ESMA-Guidelines und des Q&A-Dokuments zu alternativen Leistungskennzahlen.

 

Wie bereits im Vorjahr erinnert die ESMA auch in diesem Jahr die Jahresabschluss-Ersteller an die Herausforderung, mögliche Auswirkungen des Brexit zu analysieren und entsprechend darzustellen. Zudem wird im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte börsennotierter Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf die bilanziellen Auswirkungen aus der Einstufung Argentiniens als Hochinflationsland gelegt. Das ausführliche Public Statement ist auf der Homepage der ESMA veröffentlicht.

 

WP StB Prof. Dr. Christian Zwirner,

Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

BC 2/2019

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