Dr. Julia Busch
Im Dezember 2019 hat das IDW im Rahmen des Modulstandards IDW RS HFA 50, der der Interpretation von Einzelfragen der internationalen Rechnungslegung dient, einen neuen Modulentwurf zu IFRS 1 veröffentlicht und mit Kommentierungsfrist bis 3.2.2020 zur Diskussion gestellt. Der Entwurf beschäftigt sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs.
Praxis-Info!
Im Rahmen seiner Facharbeit beschäftigt sich das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) auch mit Auslegungsfragen und notwendigen Konkretisierungen innerhalb der Rechnungslegung. Mit IDW RS HFA 50 hat das IDW einen Modulstandard geschaffen, um zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation Stellung nehmen zu können – vorbehaltlich einer zwischenzeitlich durch das IASB oder IFRS IC geäußerten abweichenden Auffassung. Der Aufbau des Standards sieht eine Unterteilung nach den IFRS-Normen vor, auf die sich die zu interpretierende Fragestellung bezieht bzw. denen sie entstammt. Im Dezember 2019 wurde ein neuer Modulentwurf zu IFRS 1 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Kommentierungsfrist lief bis 3.2.2020.
Der Modulentwurf IFRS 1 – M1 befasst sich im Zusammenhang mit der Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen mit der Frage der Abbildung einer Konzernstruktur im Zeitablauf, wenn für einen Geschäftsbereich dieses Konzerns über ein IPO-Vehikel unterhalb des Konzernmutterunternehmens ein Börsengang erfolgt. Das IDW stellt eine aus seiner Sicht zulässige Bilanzierungsvariante für den speziellen Fall vor, dass eine gezielte Änderung der Konzernstruktur erfolgt mit dem Zweck, einen oder mehrere bestimmte Geschäftsbereiche eines Konzerns, die zuvor keine eigene Rechtseinheit (legal entity) besaßen, über ein entsprechendes Vehikel in Form eines Initial Public Offering (IPO) an den Kapitalmarkt zu bringen.
Bei solchen Transaktionen ist es möglich, dass die rechtliche Reorganisation, die die Grundlage für den Börsengang darstellt, zum Stichtag eines in den erforderlichen Wertpapierprospekt aufzunehmenden Abschlusses noch nicht beendet ist und die betroffenen Gesellschaften (noch) keinen Konzern gemäß den Anforderungen des IFRS 10 darstellen. In dem Modulentwurf wird die Frage diskutiert, wie für die betroffenen Gesellschaften ein mit den IFRS in Einklang stehender Abschluss aufgestellt werden kann und mit welchen Wertansätzen die Vermögenswerte und Schulden in dem Abschluss zu erfassen sind. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den nachfolgenden IFRS-Konzernabschluss des IPO-Vehikels nach Abschluss der Transaktion diskutiert.
WP/StB Dr. Julia Busch, Prokuristin der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
BC 3/2020
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