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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

Altersteilzeitaufstockungsbeträge im IFRS-Abschluss: kein termination benefit i.S.d. IAS 19

Christian Thurow

IFRIC-Mitteilung vom 18.1.2012

 

Das IFRS Interpretations Committee (IFRIC) hat sich in seiner Sitzung vom 17./18.1.2012 mit der Frage befasst, ob die Regelungen des IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ bezüglich der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) bei sog. Aufstockungsbeträgen im Rahmen von deutschen Altersteilzeitplänen Anwendung finden.

 

 

Praxis-Info!

 

Grundlagen zur Altersteilzeit

Die Altersteilzeit dient dazu, älteren Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Hierbei kommt vor allem das sog. Blockmodell zum Einsatz. Dieses Modell besteht aus zwei Abschnitten, der sog. Arbeits- bzw. Beschäftigungsphase und der Freistellungsphase:

  • Während der Beschäftigungsphase erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung wie bisher in vollem Umfang weiter. Er erhält allerdings nur ein reduziertes Gehalt.
  • Während der Freistellungsphase werden vom Arbeitnehmer keine Leistungen erbracht.

Da beide Phasen in der Regel gleich lang sind, führt das Blockmodell de facto zu einer Reduzierung der Arbeitszeit im Gesamtzeitraum von 50%. Entsprechend wird auch nur ein halbes Gehalt bezahlt, welches jedoch durch einen 20%igen Aufstockungsbetrag ergänzt wird. Demnach wird eine 50%ige Arbeitsleistung mit einem 70%-Gehalt (50% + 20%) vergütet.

 

 

Altersteilzeit im IFRS-Abschluss

IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ wurde im Jahr 2011 wesentlich überarbeitet und erweitert. Die aktuelle Fassung (revised 2011) wurde am 16.6.2011 veröffentlicht. Mit einer Anerkennung (Endorsement) durch die EU ist im ersten Quartal 2012 zu rechnen. Die Änderungen treten zum 1.1.2013 in Kraft. Im Rahmen der Überarbeitung des IAS 19 unterlagen auch die Regelungen zu Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (IAS 19.159 ff.) wesentlichen Änderungen und Erweiterungen.

Fraglich war nun, ob der oben erwähnte Aufstockungsbetrag als termination benefit im IFRS-Abschluss zu werten ist. Ein termination benefit liegt vor, wenn es sich um eine Leistung an den Arbeitnehmer im Austausch für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt und diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder auf einer Entscheidung des Unternehmens beruht oder der Arbeitnehmer im Austausch für diese Leistung freiwillig seiner Freisetzung zugestimmt hat. Vom termination benefit sind die Leistungen im Austausch für Arbeitsleistung (benefits in exchange for service) zu unterscheiden. IAS 19.162 nennt hierbei einige Kriterien, welche zur Unterscheidung herangezogen werden können: Entscheidend ist insbesondere die Frage, ob die Gewährung der Leistung von der künftigen Bereitstellung von Arbeitsleistung abhängig ist. Dies würde auf benefits in exchange for service anstelle von termination benefits schließen lassen, da die Leistungen nicht im Austausch für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden.

Im Falle der Altersteilzeit ist die Zahlung des Aufstockungsbetrags an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses während der Beschäftigungsphase geknüpft. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit, erlischt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Aufstockungsbetrags. Die Zahlung des Aufstockungsbetrags erfolgt somit im Austausch für die Bereitstellung von Arbeitsleistung. Entsprechend kommt das IFRIC zu dem Schluss, dass der im Rahmen von Altersteilzeitplänen gezahlte Aufstockungsbetrag keinen termination benefit darstellt.

Das Ergebnis des IFRIC widerspricht den bisherigen Verlautbarungen des IDW (IDW RS HFA 3) und des DRSC, welche die Aufstockungsbeträge als termination benefits gewertet haben. Die Klarstellung des IFRIC wird somit zu Änderungen für diejenigen deutschen IFRS-Bilanzierer führen, in deren Unternehmen Altersteilzeitpläne bestehen.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Operational Risk Manager Corporate Finance, London (E-Mail: Thurow@virginmedia.com)

 

BC 3/2012

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