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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

Neuer IFRS 17 Insurance Contracts veröffentlicht

Christian Thurow

Veröffentlichung des IASB vom 18.5.2017

 

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18.5.2017 den neuen Standard IFRS 17 Insurance Contracts veröffentlicht. Der neue Standard ersetzt den bisherigen IFRS 4 und tritt am 1.1.2021 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung erlaubt ist.

 

 

Das Ende des Interregnums

Versicherungsunternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge dergestalt zu bilanzieren, dass Investoren sich ein klares Bild über das Risikoprofil der Gesellschaft machen können. Um hier eine einheitliche Rechnungslegung zu schaffen, hatte der IASB im Jahr 2004 den IFRS 4 als Interimsstandard geschaffen.

Nach nunmehr 13 Jahren hat der IASB am 18.5.2017 den endgültigen Versicherungsstandard IFRS 17 Insurance Contracts veröffentlicht. Der IFRS 17 soll diverse Vergleichbarkeitsprobleme, welche durch den IFRS 4 aufgeworfen worden sind, lösen. Erreicht werden soll dies durch einheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln, die für alle Arten von Versicherungsverträgen gelten. Die Vorschriften betreffen zudem alle Arten von Unternehmen, nicht nur Versicherungsunternehmen wie beim bisherigen IFRS 4.

 

 

Die neuen Regelungen

Kern des neuen IFRS ist die Umstellung auf die Zeitwertbewertung:

  • Nach IFRS 4 sind Versicherungsverpflichtungen (Insurance Obligations) zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Historical Costs) zu bewerten.
  • IFRS 17 fordert demgegenüber eine Zeitwert-(Current Value)-Bewertung.

Der IASB verspricht sich hierdurch eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen. Die Bewertung zu historischen Kosten wird erheblich durch die jeweiligen lokalen Versicherungsgesetze (z.B. bezüglich Steuern, Vertreterprovisionen etc.) beeinflusst, weshalb ein internationaler Vergleich nur mit sehr großem Aufwand möglich ist. Durch die Umstellung auf den aktuellen Zeitwert (Current Value) soll hier für Investoren eine Vergleichbarkeit auf internationaler Basis geschaffen werden. Dies klingt zunächst gut. Allerdings ist die Bewertung von Versicherungsverträgen äußerst komplex und basiert auf einer Vielzahl von Modellen und Annahmen, z.B. bezüglich der Zinsstrukturkurve, Wechselkursschwankungen oder der sog. Contractual Service Margin (vertragliche Servicemarge, die die erwarteten Gewinne aus Versicherungsverträgen widerspiegelt).

Da Unternehmen bislang die zur Durchführung der Zeitbewertung benötigten Daten nicht bzw. nicht in dem nunmehr notwendigen Umfang zu Rechnungswesenzwecken verwendet haben, kommt hier durch die Implementierung des IFRS 17 einiger Mehraufwand auf die betroffenen Unternehmen zu. Dem wird vom IASB auch durch die mehr als dreieinhalbjährige Einführungsphase Rechnung getragen.

 

 

Praxishinweis:

Europäische Versicherungsunternehmen profitieren davon, dass die Solvency II-Regelungen den Anforderungen des IFRS 17 bereits sehr nahekommen. Die Sovlency II-Regelungen sind in Deutschland in 2016 in Kraft getreten, so dass deutschen Versicherungsunternehmen die Umstellung wohl leichter fallen wird als nicht-europäischen Versicherern. Nichtsdestotrotz sollten vom IFRS 17 betroffene Unternehmen die lange Einführungsphase nutzen und frühzeitig mit der Implementierung beginnen.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Vice President Audit, Operations & Reporting, London (E-Mail: Thurow@virginmedia.com)

 

 

BC 7/2017

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