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Einkommen-/Lohnsteuer
   

Steuerliche Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung

Christian Thurow

ZEW-Policy-Brief des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim

 

Durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie rückt die solide Unternehmensfinanzierung verstärkt in den Fokus. Aus Sicht des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) hemmt dabei der sog. Debt-Equity Bias – die steuerliche Besserstellung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierung – die Investitionsfinanzierung. In seinem aktuellen Policy-Brief vergleicht das ZEW einige alternative Besteuerungsformen.


 

Praxis-Info!

Unternehmen können ihre Investitionen grundsätzlich mit Eigen- oder Fremdkapital finanzieren. Bei einer Fremdkapitalfinanzierung sind die Zinsen – in Deutschland im Rahmen der Zinsschranke – steuerlich abzugsfähig.

Bei einer Eigenkapitalfinanzierung fallen keine Zinsen an; der Return on Investment (die Amortisation) erfolgt über den Gewinn. Im Gegensatz zu den Fremdkapitalzinsen ist die „Verzinsung“ des Eigenkapitals durch höhere Erträge steuerlich jedoch nicht begünstigt. Überdies tragen Eigenkapitalgeber ein höheres Risiko als Fremdkapitalgeber. Dieses Ungleichgewicht hemmt die Investitionsfinanzierung durch Eigenkapital und schwächt somit die wirtschaftliche Lage der Unternehmen.

Die Europäische Kommission hat sich des Themas im Mai 2021 im Rahmen des „Business Taxation for the 21st Century“-Frameworks (Rahmenwerk) angenommen. Neben einer Debt-Equity Bias Reduction Allowance (DEBRA) schlägt die EU-Kommission drei mögliche alternative Steuerkonzepte vor:

  • Comprehensive Business Income Tax: Sämtliche Finanzierungskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig.
  • Allowance for Corporate Equity: Abzugsfähigkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen.
  • Allowance for Corporate Capital: Abzugsfähigkeit eines fiktiven Zinssatzes auf das gesamte Kapital.

Das ZEW hat die drei Alternativen näher unter die Lupe genommen und hält keine für empfehlenswert:

  • Eine Comprehensive Business Income Tax würde die Steuerbelastung der Unternehmen erhöhen, was dem Ziel der Investitionsförderung entgegensteht.
  • Eine Allowance for Corporate Equity bzw. for Corporate Capital würde neue Steuerplanungsmöglichkeiten eröffnen, welche zu Steuereinnahmeverlusten führen. Außerdem sind die Auswirkungen eines fiktiven Zinssatzes nur schwer im Vorfeld zu bestimmen.

Das ZEW bemängelt zudem, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-Kommission nur auf der Unternehmensebene und nicht auch auf der Anteilseignerebene greifen. Eine wirkliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung muss aber neben der Körperschaftsteuer auch Anpassungen bei der persönlichen Einkommensteuer beinhalten. Da dies ausschließlich in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fällt, schlägt das ZEW die Einführung einer dualen Einkommensteuer auf nationaler Ebene vor. Hierbei werden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wie gehabt progressiv besteuert, während Kapitaleinkünfte mit einer niedrigen „Flat Tax“ (Einheitssteuer bzw. einem einstufigen Einkommensteuertarif) besteuert werden.

 

Christian Thurow, Dipl.-Betriebsw. (BA), Senior Business Audit Manager, London (E-Mail: c.thurow@thurow.co.uk)

 

 

BC 11/2021

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