TOP-THEMA: BESOLDUNG
Pro & Contra
Pro
Contra
In Folge 24 sprechen Hendrik Wieduwilt undPia Lorenz über einen möglichen AfD-Verbotsantrag, Polizeibefugnisse beim Abgleich biometrischer Daten, die fehlerhafte Abstimmung über die BGH-Anwaltschaft und eine Bundesratsinitiative zum Schutz des BVerfG.
Wer einen Geldautomaten sprengt, soll mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können. Das ist eine der Verschärfungen, die die Bundesregierung im Bereich des Sprengstoffrechts plant. Dazu sollen das Strafgesetzbuch, das Sprengstoffgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Nachdem der BGH einen Referenzzinssatz für Prämiensparverträge festlegte, ruft die BaFin Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, ihre Verträge zu prüfen. Sie könnten Nachzahlungsansprüche haben.
Bus, Bahn oder Carsharing können bislang nicht anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden. Das könnte sich mit einem neuen Mobilitätsdatengesetz ändern – und noch einiges mehr.
Das FG Niedersachsen hielt den Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 für verfassungswidrig zu niedrig und legte die entsprechende Regelung deshalb dem BVerfG vor. Das hat die Richtervorlage nun für unzulässig erachtet. Das FG habe sie nicht ausreichend begründet.