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Die aktuelle Ausgabe | November 2023

Wehrhafter Rechtsstaat

Liebe Leserinnen und Leser,

einen Monat nach dem menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas auf Israel, dem verstörende Bilder antisemitischer Proteste und Hamas-Propaganda auf deutschen Straßen folgten, wollen die Justizminister der Länder den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland stärken. Bei ihrer Herbstkonferenz prüfen sie, wo Gesetzesverschärfungen notwendig sind und inwieweit es für die Strafverfolgung personelle Verstärkungen braucht. Das Ziel von Bund und Ländern ist klar: Der Rechtsstaat muss die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland mit aller Konsequenz schützen und Antisemitismus entschlossen entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.

Die Strafjustiz führt Verfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten mit höchster Priorität. In den meisten Bundesländern gibt es seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften oder Verfügungen der Ministerien, die eine einheitliche, stringente Strafverfolgung sicherstellen. Erst vor wenigen Tagen bekräftigte zum Beispiel Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im aktuellen Kontext, dass die niedersächsischen Staatsanwaltschaften Verfahren wegen antisemitischer Straftaten grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage einstellen, sondern jeden Fall bei hinreichendem Tatverdacht vor Gericht bringen. Das Existenzrecht Israels und der Schutz jüdischen Lebens seien „Kernbestandteile unseres Rechtsstaats“, betonte sie.

Neben der fürchterlichen Eskalation im Nahen Osten und den Auswirkungen in Deutschland werden sich die Justizminister bei ihrem November-Treffen mit der steigenden Zahl asylgerichtlicher Verfahren befassen. Nachdem die Ministerpräsidenten kürzlich das Ziel ausgerufen haben, Verfahren für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote generell in drei Monaten abzuschließen, sind die Fachminister in Zugzwang. Von der markig angekündigten Dreimonatsfrist sind die aktuellen Laufzeiten der Gerichte – mit einer Ausnahme – noch weit entfernt. Allerdings stimmt die Richtung, die Verfahrensdauer sinkt vielerorts deutlich, wie Recherchen der Richterzeitung bei allen deutschen Verwaltungsgerichten zeigen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Sven Rebehn,
Chefredakteur

 

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