Pro & Contra
Pro
Contra
Der Mehrheitsgesellschafter des Fußballvereins Hannover 96, Martin Kind, darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das hat das Landgericht Hannover in einem Eilverfahren am 16.08.2022 entschieden.
Der tschechische Staatsbürger, der im Juli 2021 ein Fahrzeug der Marke Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h – teilweise freihändig – über die A2 bewegt hat, wird nicht bestraft. Das Rasen auf einer leeren Autobahn und freihändiges Fahren als solches stellten auch bei einer derart hohen Geschwindigkeit keine Straftat dar, entschied die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 12.08.2022. Sie wies damit die gegen die staatsanwaltliche Verfahrenseinstellung eingelegte Beschwerde zurück.
Eine fertigverpackte Wurst, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, darf auch dann nicht auf der Vorderseite der Verpackung als "Geflügel Salami" bezeichnet werden, wenn eine korrekte Zutatenliste vorhanden ist. Eine solche Bezeichnung sei irreführend, weil dadurch der falsche Eindruck und damit die Verbrauchererwartung erweckt werde, die Salami enthalte ausschließlich Geflügel, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.
Im Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier befand am 16.08.2022 zudem die besondere Schwere der Schuld und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 01.12.2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.
Ist eine Partei wegen offensichtlich fehlerhafter Ablehnung eines Terminverlegungsantrags beim Schiedsgericht anwaltlich nicht vertreten und kann ihr Äußerungsrecht daher nicht sachgerecht nutzen, liegt darin ein Gehörsverstoß. Die Begründung des Aufhebungsantrags muss ferner laut Bundesgerichtshof nicht innerhalb der regelmäßigen dreimonatigen Antragsfrist erfolgen. Einer Verfahrensverzögerung könne das Oberlandesgericht mit einer eigenen Fristsetzung für relevantes Vorbringen vorbeugen.