TOP-THEMA: REFORMPLÄNE FÜR ZIVILJUSTIZ
Pro & Contra
Pro
Contra
Die Ukraine hat Russland vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen wegen der Zerstörung des Nowa-Kachowka-Staudamms im Süden des Landes Staatsterrorismus vorgeworfen. Der ukrainische Sonderbotschafter Anton Korynevych sprach heute vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag von einem gezielten Anschlag, der die Sicherheit der Bevölkerung bedrohe und zu schweren Umweltschäden führen könne.
Die Einmischung anderer Länder in politische Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten kann künftig mit weitreichenden Vergeltungsmaßnahmen geahndet werden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten einigten sich heute abschließend auf ein neues Sanktionsinstrument. Es soll zum Beispiel Strafzölle gegen Drittländer ermöglichen.
Die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten ist rechtswidrig und muss beseitigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München auf Klage eines Mitglieds des Passauer Stadtrats hervor. Die für eine Videoüberwachung erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Klostergarten-Besucher oder für die öffentliche Einrichtung sei nicht belegt.
Die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, damit die Strafe im Wohnsitzmitgliedstaat vollstreckt wird, muss auch für Drittstaatsangehörige gelten. Es sei zu prüfen, ob der Drittstaatsangehörige hinreichend im Vollstreckungsmitgliedstaat integriert sei und ob somit ein berechtigtes Interesse daran bestehe, dass die im Ausstellungsmitgliedstaat verhängte Strafe im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsmitgliedstaats vollstreckt wird, so der Gerichtshof der Europäischen Union.
Montieren Mitarbeiter eines privaten Fachunternehmens bei Straßenbauarbeiten neue Schutzplanken, handeln sie nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, wenn der beauftragte Betrieb über einen eigenen Ausführungsspielraum verfügt. Beschädigen sie dabei schuldhaft fremde Versorgungsleitungen, haftet die private Firma laut Bundesgerichtshof aus Deliktsrecht. Dagegen sei eine Haftung des Staates nicht geboten.