Der BfDI gab zu Bedenken, dass die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag an einigen Stellen fehlerhaft sind und auf datenschutzfreundliche Regelungen verzichten. Seine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf hat das federführende Ministerium aber verzichtet. Folge sei ein unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten. Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden. Der BfDI befürwortet ausdrücklich die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für 3G am Arbeitsplatz.
Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
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