EU-Kommission: Förderung für Mobilfunkinfrastruktur in unversorgten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns
Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine öffentliche Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 58 Mio. Euro für den Aufbau, den Betrieb und die Gewährung des Zugangs zur landeseigenen passiven Mobilfunkinfrastruktur genehmigt.
Ziel ist es, Versorgungslücken im Mobilfunknetz in Mecklenburg-Vorpommern zu schließen, wo der Markt keine Versorgung vorsieht. Die Mobilfunkdienste werden über die neue Infrastruktur bereitgestellt und basieren auf der schnellen 4G- oder der 5G-Technologie. Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken. |