KG: Richter dürfen ihre privaten Laptops für gerichtliche Videokonferenz nutzenMMR-Aktuell 2020, 431184 Das KG hat nach Berichten des Anwaltsblatts festgestellt, dass Richter ihre privaten Notebooks für die Verhandlung per Videokonferenz mit den Anwälten der Parteien verwenden dürfen. Wenn sie eine Webkonferenz-Software nutzen, ist das von § 128a ZPO gedeckt. Die Regelung erlaubt die Möglichkeit einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Zivilprozess. § 128a ZPO sehe die Möglichkeit einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung, also per Videokonferenz, vor. Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. Das gilt auch für die Beweisaufnahme. Allerdings seien die Gerichte bislang völlig unterschiedlich darauf vorbereitet.
Das KG hatte im Mai 2020 von § 128a ZPO Gebrauch gemacht und die mündliche Verhandlung in einem Verfahren um Ingenieurhonorar nach der HOAI per Videokonferenz durchgeführt. Die drei Senatsmitglieder waren dabei im Sitzungssaal des KG anwesend und hatten ihre privaten Notebooks von zu Hause mitgebracht und bei der Videoverhandlung eingesetzt. Die Prozessbevollmächtigten beider Parteien hatten sich über eine Webkonferenz-Software zugeschaltet. Diese Vorgehensweise sei von § 128a ZPO gedeckt. Dass die von den Senatsmitgliedern genutzten Notebooks und die verwendete Webkonferenz-Software nicht vom Gericht, sondern von den Senatsmitgliedern privat gestellt waren, sei unerheblich. § 128a ZPO sei insoweit keine Einschränkung zu entnehmen. Die Verhandlung sei auch öffentlich gewesen, da das KG zur Zeit der Verhandlung unbeschadet der Einschränkungen für die Öffentlichkeit zugänglich und der Saal, in dem die drei Senatsmitglieder saßen, ebenfalls geöffnet war. # Vgl. auch MMR-Aktuell 2020, 429258 und MMR-Aktuell 2020, 431190. |